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Pendlerpauschale: 6,7 Millionen Steuerpflichtige pendelten 2015 mehr als 20 Kilometer zur Arbeit

Archivmeldung vom 04.10.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.10.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Statistisches Bundesamt
Statistisches Bundesamt

Bild: Eigenes Werk /OTT

Die Bundesregierung verabschiedete letzte Woche Eckpunkte für das Klimaschutzprogramm 2030. Darin enthalten ist ein Vorschlag, Pendler mit langen Arbeitswegen durch eine Anhebung der Pendlerpauschale von 30 Cent auf 35 Cent ab dem 21sten Kilometer zu entlasten.

Das Statistische Bundesamt (Destatis) hat auf Basis der Daten aus den Steuererklärungen berechnet, wie viele Pendler entsprechende Distanzen auf dem Weg zur Arbeit zurücklegen. Demnach fuhren im Jahr 2015 rund 6,7 Millionen Einkommensteuerpflichtige Arbeitswege von mehr als 20 Kilometern. Davon gaben 5,8 Millionen (86 %) in der Steuererklärung an, für mindestens einen Teil der Strecke das Auto zu nutzen.

Die tatsächliche Zahl der Pendler, die mehr als 20 Kilometer zur Arbeit zurücklegten, war sogar noch höher. Denn steuerlich zusammenveranlagte Ehepaare und Personen in eingetragenen Lebenspartnerschaften werden als ein Steuerpflichtiger gezählt. Es kann aber vorkommen, dass beide Partner jeweils mehr als 20 Kilometer zur Arbeit fahren. Die 6,7 Millionen Steuerpflichtigen legten im Jahr 2015 nach eigenen Angaben insgesamt rund 26,8 Milliarden Kilometer über der 20 Kilometergrenze zurück.

Die Berechnung basiert auf der Lohn- und Einkommensteuerstatistik 2015. Diese Statistik ist aufgrund der langen Fristen zur Steuerveranlagung erst etwa dreieinhalb Jahre nach Ende des Veranlagungsjahres verfügbar.

Quelle: Statistisches Bundesamt (ots)

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