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Ehemalige Sicherungsverwahrte können auf Entschädigung hoffen

Archivmeldung vom 29.07.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.07.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Oberlandesgericht München: Strafjustizzentrum
Oberlandesgericht München: Strafjustizzentrum

Foto: Bubo
Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Viele Sicherungsverwahrte können nach einem Beschluss des Oberlandesgerichts München auf eine Entschädigung hoffen. Das Gericht erklärte laut dem Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" im Fall eines Autoknackers, der wegen Wiederholungsgefahr fast viereinhalb Jahre lang in Verwahrung war, erstmals die Wiederaufnahme des Verfahrens für zulässig – und ermöglichte so die Geltendmachung von Haftentschädigung.

Die Münchner Richter wichen damit von Urteilen anderer Oberlandesgerichte ab. Der Mann kann für etwa 1.600 Tage mit fast 40.000 Euro rechnen; er war im März 2011 entlassen worden. Eine solche Entschädigung könnten nun weitere Menschen anstreben, auf die nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts die Regeln zur Sicherungsverwahrung keine Anwendung mehr hätten finden dürfen. Nach Einschätzung des Experten Thomas Ullenbruch dürfte dies bundesweit auf mindestens 500 der etwa 1.000 Personen zutreffen, gegen die seit 1998 Sicherungsverwahrung angeordnet wurde. Die Entschädigungen könnten sich, so Ullenbruch, "leicht auf 25 Millionen Euro oder mehr summieren".

Das Bundesverfassungsgericht hatte im Mai 2011 entschieden, dass die Vorschriften zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig waren und nur in besonders schweren Fällen weiterhin angewendet werden durften.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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