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GEZ-Tarif steht auf Prüfstand der Verfassungsrichter

Archivmeldung vom 02.05.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.05.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Das Bundesverfassungsgericht treibt die Reform der Rundfunkgebühren voran. Das erwartet der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM). Für morgen plant das Gericht eine Anhörung zur Höhe der GEZ-Gebühren. „Damit unterstreichen die Richter, dass die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auf dem Prüfstand steht“, kommentiert Thomas Mosch, Mitglied der BITKOM-Geschäftsleitung.

ARD und ZDF waren selbst vor Gericht gezogen – ihnen ist der geltende GEZ-Volltarif von monatlich 17,03 Euro nicht genug. Das aktuelle Finanzierungsmodell ist umstritten, weil die GEZ für immer mehr technische Geräte neue Gebühren-Paragraphen schafft. „Wir setzen auf eine gründliche Vereinfachung“, erklärt Mosch. Der BITKOM plädiert für eine niedrigere Abgabe, die alle Haushalte und Firmen zahlen. „Dann gibt es keine Schwarzseher mehr und die GEZ kann Bürokratie abbauen.“

Besonders kritisch bewertet der Hightech-Verband die GEZ-Gebühr auf Computer, die seit kurzem vor allem Freiberufler und Kleinunternehmer zahlen müssen. „Damit werden Internet-Nutzer bestraft, die den PC nicht zum Fernsehen und Radiohören nutzen“, unterstreicht Mosch. Bis zum Herbst wollen die Bundesländer für 2008 ein Alternativ-Konzept vorlegen.

Quelle: Pressemitteilung BITKOM

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