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Landgericht Berlin weist Untreue-Anklage gegen KV-Vorstände ab

Archivmeldung vom 12.08.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.08.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Thorben Wengert  / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Nach der Anklage wegen Untreue gegen drei Vorstände der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Berlin hat das Landgericht die Eröffnung des Hauptverfahrens überraschend abgelehnt. Ein Gerichtssprecher bestätigte das dem "Tagesspiegel" (Mittwochsausgabe).

Die Richter zweifelten daran, dass KV-Chefin Angelika Prehn, ihrem Vize Uwe Kraffel und dem Vorstandsmitglied Burkhard Bratzke ein Tatvorsatz nachzuweisen sei. Die Staatsanwaltschaft hält an ihrer Anklage jedoch fest und hat gegen den Beschluss des Landgerichts Beschwerde eingelegt. Hintergrund sind je 183.000 Euro, die im Jahr 2011 als Übergangszahlung an Prehn, Kraffel und Bratzke gingen, obwohl die drei planmäßig bis 2017 im Amt bleiben.

Quelle: Der Tagesspiegel (ots)

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