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Polnische Beschlagnahmung der Vermögenswerte eines deutschen Unternehmens wird rechtlich angefochten

Archivmeldung vom 21.01.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.01.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: berlin-pics  / pixelio.de
Bild: berlin-pics / pixelio.de

Die in Berlin registrierte K.u.K. - E.F.I International GmbH unternimmt rechtliche Schritte, um das Eigentum deutscher Besitzer zurückzuerlangen, das von der Staatsanwaltschaft der polnischen Stadt Wroclaw (Breslau) ohne Gerichtsbeschluss oder sonstige juristische Befugnis beschlagnahmt worden war.

Dazu gehören Vermögenswerte aus vier Geschäftskonten nicht-ortsansässiger Inhaber, die das deutsche Unternehmen in Polen führt. Diese waren im März 2013 ohne Grund gesperrt und die Einlagen beschlagnahmt worden.

Zu den beschlagnahmten Vermögenswerten gehören ausserdem drei Fahrzeuge, die in der deutschen Hauptstadt Berlin unter dem Namen der K.u.K. - E.F.I International GmbH angemeldet sind, und die am 6. November in Polen von der Staatsanwaltschaft Wroclaw sichergestellt wurden. Der Fahrer eines der Firmenwagen, ein deutscher Mitarbeiter, wurde 36 Stunden lang ohne Anklage festgehalten, und sein Fahrzeug wurde ohne Angabe von Gründen beschlagnahmt.

Hierbei handelt es sich den internationalen Rechtsanwälten der K.u.K. - E.F.I International GmbH zufolge um einen Verstoss gegen das bilaterale Abkommen über den Schutz bilateraler Investitionen, das zwischen Deutschland und Polen besteht, sowie um einen Verstoss gegen Artikel 231 des polnischen Strafgesetzbuches durch die Staatsanwaltschaft Wroclaw.

Auf Empfehlung der polnischen Generalstaatsanwaltschaft war die K.u.K. - E.F.I International GmbH zwischen 2011 und 2013 Gegenstand einer umfassenden Untersuchung durch die Staatsanwaltschaft des Bundeslandes Berlin, bei der das Berliner Unternehmen in vollem Umfang mit den deutschen Behörden kooperierte und sie bei ihren Untersuchungen unterstützte, indem sie ihnen sämtliche erforderlichen Dokumente und Informationen zur Verfügung stellte.

Diese wurden im Zuge der dreijährigen Untersuchungen eingehend geprüft. Im Anschluss daran entschied die Berliner Staatsanwaltschaft am 28. Oktober 2013, dass keinerlei Beweise für die Anschuldigungen der polnischen Behörden gegenüber der K.u.K. - E.F.I International GmbH, Zdiszlaw, Halina und Anna Kmetko vorlägen, und erklärte die Untersuchungen für abgeschlossen.

Die Beschlagnahmung des Eigentums der K.u.K. - E.F.I International GmbH durch die Staatsanwaltschaft Wroclaw erfolgte weder in Rücksprache mit den Behörden in Deutschland noch auf der Grundlage einer Entscheidung eines polnischen oder deutschen Gerichts oder anderer juristischer Befugnisse. Daher wird die Rechtmässigkeit dieser Massnahmen von den Berliner Rechtsberatern des Unternehmens angezweifelt.

"Jetzt, im 21. Jahrhundert hat Polen seine Sowjetvergangenheit abgeschüttelt, aber einige Mitarbeiter in den Behörden fallen immer wieder in alte Strukturen zurück und verhalten sich so, wie man es eher von einem 'Homo sowjeticus' erwarten würde", so ein Sprecher des Unternehmens. "Polen ist ein wichtiges Mitglied der Europäischen Union und unterstützt europäische Werte und europäisches Recht. Unser Unternehmen arbeitet international auf europäischer Ebene und respektiert die höchsten Standards für die Unternehmensführung, die in der EU gelten. Eine solche Behandlung können wir nicht hinnehmen. Wir glauben, dass unsere Vermögenswerte uns ohne angemessenes juristisches Verfahren und ohne entsprechende Befugnis fortgenommen wurden. Wir werden die Rechte unseres Unternehmens verteidigen und versuchen, unser Eigentum über die zuständigen juristischen Wege und in Übereinstimmung mit europäischem Recht zurückzubekommen."

Quelle: K.u.K. - E.F.I International GmbH (ots)

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