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DIW-Studie zu Lebenserwartungen unterstreicht SoVD-Forderungen

Archivmeldung vom 16.08.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.08.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
(Symbolbild)
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Bild: Eigenes Werk /OTT

Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) hat im Auftrag des VdK die Lebenserwartung der 65-Jährigen abhängig von ihrer Beschäftigungsart und ihrem Haushaltseinkommen untersucht.

"Die heute präsentierten Ergebnisse der Studie bestätigen das, wovor wir als SoVD immer wieder in der Debatte um die Anhebung des Renteneintrittsalters warnen: Eine Anhebung des Renteneintrittsalters würde für viele Menschen nichts anderes als eine Rentenkürzung bedeuten", so SoVD-Präsident Adolf Bauer. Denn die DIW-Studie "Heterogene Lebenserwartung" bestätigt, dass die Lebenserwartung mit der Höhe der Einkommensgruppe steigt. Gleichzeitig hat die Studie gezeigt, dass die Lebenserwartung mit der Höhe der beruflichen Belastung abnimmt.

Besonders erschreckend ist zudem, dass die Lebenserwartung von Beamt*innen gegenüber Arbeiter*innen gut vier Jahre länger ist. Zudem haben Beamt*innen nicht nur eine längere Lebenserwartung, sondern auch deutlich höhere Altersbezüge als Angestellte in vergleichbaren Positionen. "Die hohen Bezüge seien ihnen gegönnt. Es gibt hier aber eine eklatante Ungerechtigkeit, die es zu beseitigen gilt. Ein Weg dorthin kann die Einführung einer Erwerbstätigenversicherung sein, wie wir sie als SoVD schon lange fordern", erklärt Bauer. Hierzu sind in einem ersten Schritt alle Erwerbstätigen in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen, die bislang in keinem obligatorischen Alterssicherungssystem versichert sind. In weiteren Schritten sind auch die anderen Erwerbstätigen, insbesondere politische Mandatsträger*innen, Beamtinnen und Beamte sowie Erwerbstätige in den freien Berufen unter Wahrung verfassungsrechtlicher Vorgaben in die Erwerbstätigenversicherung einzubeziehen.

Quelle: Sozialverband Deutschland (SoVD) (ots)

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