Urteil im Compact-Prozess wird am 24. Juni verkündet
Im Prozess um das Verbot des Magazins Compact wird das Bundesverwaltungsgericht am 24. Juni das Urteil verkünden. Das Gericht in Leipzig schloss am Mittwoch die Beweisaufnahme ab. Der ursprünglich für Donnerstag freigehaltene Termin für die weitere Verhandlung wird entsprechend nicht mehr benötigt.
In dem Prozess geht es vor allem darum, ob die Verbotsentscheidung des
Bundesinnenministeriums auf Grundlage des Vereinsgesetzes rechtens war.
Die damalige Innenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte dieses
herangezogen, als sie im Juli 2024 den Betrieb der Compact-Magazin GmbH
und einer verbundenen Gesellschaft untersagte. Begründung: Das Magazin
sei ein "Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene". Das
Bundesverwaltungsgericht hatte den Sofortvollzug des Verbots im August
2024 bereits teilweise ausgesetzt, seitdem erscheint "Compact" vorläufig
wieder, nun soll eine endgültige Entscheidung fallen.
Sollte der
Prozess aus Sicht des Magazins verloren gehen, haben die Verteidiger
bereits einen Gang vor das Bundesverfassungsgericht und notfalls vor den
Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte angekündigt.
Quelle: dts Nachrichtenagentur