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BGH bestätigt Dessauer Urteil im Fall der chinesischen Studentin

Archivmeldung vom 06.09.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.09.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Richter, Gericht, Justiz, Urteil, Anklage, Verfahren, Gerichtsverhandlung (Symbolbild)
Richter, Gericht, Justiz, Urteil, Anklage, Verfahren, Gerichtsverhandlung (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Dessauer Urteil im Fall der getöteten chinesischen Studentin bestätigt. Auch die Revision der Angeklagten I. sowie die Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft und der Nebenkläger seien unbegründet, das Urteil des Landgerichts sei damit rechtskräftig, so die Karlsruher Richter am Donnerstag. Das Landgericht Dessau-Roßlau hatte den Angeklagten F. wegen Vergewaltigung und Mordes zu einer lebenslangen Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt.

Die zum Tatzeitpunkt 20-jährige Angeklagte I. wurde wegen sexueller Nötigung zu einer Jugendstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt, vom Vorwurf des Mordes aber freigesprochen. Eine Revision des Angeklagten F. war bereits vor einer Woche als unbegründet verworfen worden. "Nach den vom Landgericht getroffenen Feststellungen veranlasste der Angeklagte F. die Angeklagte I., eine beliebige fremde Frau anzusprechen und sie unter einem Vorwand in ihr Haus zu locken, um gemeinsam, erforderlichenfalls gewaltsam, sexuelle Handlungen an ihr vorzunehmen", so die Richter. Der Aufforderung kam die Angeklagte I. nach, indem sie eine auf ihrer Joggingrunde befindliche chinesische Studentin wahrheitswidrig bat, ihr beim Transport von Kartons im Haus zu helfen. Als die Studentin der Angeklagten I. in das Haus folgte, überfiel F. die Frau, später vergewaltigte und tötete er sie.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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