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Vergewaltigungsprozess: Kachelmann aus Mangel an Beweisen freigesprochen

Archivmeldung vom 31.05.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 31.05.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Jörg Kachelmann Bild: René Mettke
Jörg Kachelmann Bild: René Mettke

Das Landgericht Mannheim hat den TV-Wettermoderator Jörg Kachelmann vom Vorwurf der Vergewaltigung seiner Ex-Freundin freigesprochen. Die Indizien hätten für eine Verurteilung nicht ausgereicht, urteilten die Richter am Dienstag. Das Urteil fiel dabei nach dem Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten".

"Der heutige Freispruch beruht nicht darauf, dass die Kammer von der Unschuld von Herrn Kachelmann und damit im Gegenzug von einer Falschbeschuldigung der Nebenklägerin überzeugt ist. Es bestehen aber nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme begründete Zweifel an der Schuld von Herrn Kachelmann. Er war deshalb nach dem Grundsatz `in dubio pro reo` freizusprechen", hieß es in der Urteilsbegründung.

Dabei haben die Richter die Rolle der Medien und des Internets kritisiert. "Die Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut. Aber auch sie kennt Grenzen. Diese Grenzen existieren offensichtlich im Internet nicht. Vorwiegend hinter der Fassade der Anonymität wurden im Verlauf des Verfahrens in den Meinungsforen, Blogs und Kommentaren im Internet die Persönlichkeitsrechte des Angeklagten, der Nebenklägerin, aber auch des Gerichts und der Verfahrensbeteiligten immer wieder mit Füßen getreten, ohne dass die Möglichkeit bestanden hätte, sich dagegen in irgendeiner Weise effektiv zur Wehr zu setzen", so der Vorsitzende Richter.

Im Verlauf der Urteilsbegründung heißt es weiter: "Angesichts des Umstandes widersprechender Angaben des Angeklagten und der Nebenklägerin sowie angesichts der Feststellungen, dass beide in Teilbereichen nachweisbar die Unwahrheit gesagt haben, stellt sich die Frage, ob durch außerhalb der Aussagen liegende Beweise begründete Anhaltspunkte für die Richtigkeit der einen oder anderen Schilderung der Ereignisse nach dem Ende des Trennungsgesprächs gefunden werden können. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass keiner der außerhalb der Aussagen liegenden Beweise für sich gesehen geeignet ist, die Schuld oder gar die Unschuld des Angeklagten zu belegen. Es ist vielmehr festzuhalten, dass die objektive Beweiskette in die eine wie in die andere Richtung immer wieder abreißt. Die unzureichende objektive Beweislage lässt sich auch durch die von dem Vertreter der Nebenklage in seinem Plädoyer aufgeworfenen Sinnfragen nicht auffüllen. Diese zu Recht in den Raum gestellten Sinnfragen belegen zwar begründete Zweifel an einer Falschbeschuldigung durch die Nebenklägerin; die Zweifel an der Schuld des Angeklagten können sie jedoch nicht ausräumen."

Die Nebenklägerin und die Staatsanwaltschaft haben nun die Möglichkeit, gegen das Urteil binnen einer Woche Revision einzulegen. Kachelmann war im März 2010 festgenommen worden und hatte danach vier Monate in Untersuchungshaft gesessen. Das Verfahren gegen den Schweizer lief über insgesamt acht Monate, mehrere Gutachter konnten dabei keine klare Einschätzung zum Wahrheitsgehalt der Vergewaltigungsvorwürfe abgeben. Der Prozess wurde von einer beispiellosen medialen Aufmerksamkeit begleitet, allein für die Urteilsverkündung waren knapp 50 Journalisten akkreditiert.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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