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Ab 14. Juni erlaubt Niedersachsen Mitnahme von S-Pedelecs in der Bahn

Archivmeldung vom 13.05.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.05.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Pedelecs der Deutschen Bahn mit Nabenmotor im Hinterrad und Akku im Rahmen, Modell “Jetstream” von Riese und Müller.
Pedelecs der Deutschen Bahn mit Nabenmotor im Hinterrad und Akku im Rahmen, Modell “Jetstream” von Riese und Müller.

Foto: Chrischerf
Lizenz: CC-BY-SA-3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Versicherungspflichtige Elektrofahrräder können ab 14. Juni in niedersächsischen Nahverkehrszügen mitgenommen werden. "Die zuständige Niedersachsentarif GmbH hat die entsprechende Änderung der Beförderungsbedingungen, die zum Fahrplanwechsel am 14. Juni gelten wird, mittlerweile genehmigt", sagte der Sprecher des niedersächsischen Verkehrsministeriums, Christoph Ricking, der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (NOZ).

Bislang war in Nahverkehrszügen nur die Mitnahme von normalen Pedelecs mit einer elektrischen Tretunterstützung bis 25 km/h erlaubt, nicht aber von baugleichen "Speed-Pedelecs" (S-Pedelecs) mit einer elektrischen Tretunterstützung bis 45 km/h.

In den neuen Beförderungsbedingungen heißt es nun: "Die Mitnahme ist auf zweirädrige, ein- oder zweisitzige (Tandem), nicht oder elektrohilfsmotorisierte Fahrräder sowie zusammengeklappte Fahrradanhänger beschränkt. [...] Die Mitnahme von versicherungspflichtigen, elektrohilfsmotorisierten Fahrrädern erfolgt ausschließlich, wenn diese pedalbetrieben sind und die Größe eines Fahrrades nicht übersteigen." Allerdings können Verkehrsunternehmen in ihren eigenen Beförderungsbedingungen Beschränkungen zu Anzahl und Unterbringung elektrohilfsmotorisierter Fahrräder festlegen.

Bundespolitiker fordern, die niedersächsische Regelung auf das Bundesgebiet auszuweiten. Die verkehrspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Kirsten Lühmann, sagte der "NOZ", ein Verbot der Mitnahme von S-Pedelecs in Zügen sei "nicht mehr zeitgemäß": "Im Regelfall liegen keine gravierenden Größenunterschiede im Vergleich zu E-Bikes mit Trethilfe bis 25 km/h vor, daher sollten die Beförderungsbedingungen im Fernverkehr wie auch im Nahverkehr der Länder entsprechend angepasst werden." Auch der verkehrspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Alois Rainer, fordert eine Gleichbehandlung: "Eine Ungleichbehandlung macht aus meiner Sicht nur Sinn, wenn es Unterschiede beim Platzverbrauch und beim Ein- und Ausladen der Pedelecs gibt."

Der bahnpolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, Matthias Gastel, fordert die Zulassung von S-Pedelecs auch im Fernverkehr: "Es gibt keinen Grund, die Regeln noch komplizierter als bei normalen Fahrrädern auszugestalten." Die Deutsche Bahn solle ihre Beförderungsbedingungen "im Sinne der Fahrgäste" auf die Höhe der Zeit bringen.

Die Debatte angestoßen hatte die Osnabrücker Landrätin Anna Kebschull (Grüne), die mit ihrem S-Pedelec im Winter aus einem Nahverkehrszug verwiesen worden war. Zum Amtsantritt im November hatte Deutschlands erste grüne Landrätin angekündigt, als Vorbild bei einer möglichen Verkehrswende voranzugehen und so oft wie möglich mit ihrem S-Pedelec und der Bahn den Weg von ihrem Wohnort Bad Rothenfelde zum Kreishaus in Osnabrück zurückzulegen. Die angekündigte Änderung der Beförderungsbedingungen in Niedersachsen habe nun "ja doch relativ zügig geklappt", sagte sie der "NOZ".

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung (ots)

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