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Kirchenrechtler Schüller: Tebartz-van Elst muss finanzielle Wiedergutmachung leisten

Archivmeldung vom 05.06.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.06.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Franz-Peter Tebartz-van Elst (2012)
Franz-Peter Tebartz-van Elst (2012)

Foto: Flickr upload bot
Lizenz: CC-BY-2.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der Kirchenrechtler Prof. Thomas Schüller rechnet fest damit, dass der emeritierte Bischof Tebartz-van Elst einen Teil seines Ruhestandsgehaltes für Wiedergutmachung verwenden muss. Thomas Schüller ist Direktor des Instituts für Kanonisches Recht der Universität Münster. Zuvor hat er 16 Jahre lang im Bistum Limburg gearbeitet und war vier Jahre lang persönlicher Referent des ehemaligen Bischofs Kamphaus. In einem Interview mit dem landespolitischen Fernsehmagazin "zur Sache Rheinland-Pfalz!" (5.6.2014, 20.15 Uhr im SWR Fernsehen) sagte Schüller, dass die Klage in Vorbereitung sei und die römischen Gerichte diese Klage auch erwarten.

Wörtlich sagte er: "Ein Bischof kann um Schadenersatz nur beim höchsten römischen Gericht, der Sacra Rota, angeklagt werden." Schüllers Begründung: "Dass der Bischof jetzt so eine großzügige Geste erfahren hat, dass er das volle Pensionsgeld bekommen hat, nämlich 71 Prozent seines letzten Gehaltes, zeigt, dass man ihn auch wirtschaftlich überhaupt in die Lage versetzen will, einen höheren Betrag lebenslang abzubezahlen." Der Bischof bekommt ein Ruhegehalt von rund 6.700 Euro monatlich.

Offen ist derzeit noch, ob die Staatsanwaltschaft Limburg ein Ermittlungsverfahren gegen Tebartz-van Elst wegen des Verdachts der Untreue einleiten wird. "Wir prüfen das derzeit noch", sagte der leitende Oberstaatsanwalt Hans Joachim Herrchen auf Nachfrage des SWR.

Schüller rechnet damit, dass es zwei Jahre dauern kann, bis das Bischofsamt in Limburg neu besetzt ist. Es gebe zu viele Verletzungen im Bistum, die zunächst geklärt werden müssten.

Das ausführliche Interview läuft im Politikmagazin "zur Sache Rheinland-Pfalz!", heute, Donnerstag, 5. Juni 2014, um 20.15 Uhr im SWR Fernsehen.

Quelle: SWR - Südwestrundfunk (ots)

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