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Kartellamt kann auf Kronzeugen zählen

Archivmeldung vom 19.04.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.04.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Peter Kirchhoff / PIXELIO
Bild: Peter Kirchhoff / PIXELIO

Beim Kampf gegen Kartelle kann das Bundeskartellamt immer stärker auf die Hilfe von Insidern zählen. "Wir nehmen die Bonusanträge manchmal mit der Stoppuhr entgegen", sagte der Präsident des Bundeskartellamts, Andreas Mundt, dem Tagesspiegel.

Das gelte vor allem dann, wenn das Amt an verschiedenen Standorten Durchsuchungen machen. "Dann geht es manchmal um Minuten, ob das Unternehmen X oder die Firma Y der erste ist", berichtete Mundt. Kronzeugen, die an Kartellen beteiligt sind, gehen straffrei aus, wenn sie als erste auspacken. Zu Jahresbeginn hatte die Wettbewerbsbehörde in einer spektakulären Aktion Lebensmittelhändler und -produzenten durchsucht und Material beschlagnahmt. Mundt sagte der Zeitung, dass sowohl auf Seiten der Hersteller als auch bei den Händlern "kooperationswillige Unternehmen" dem Amt "die Arbeit erleichtern".

Den Vorstoß von Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU), einen Teil der Bußgelder den geschädigten Verbraucher über die neue Verbraucherstiftung zugute kommen zu lassen, lehnt Mundt jedoch entschieden ab. "Die Bußgelder fließen derzeit in den Bundeshaushalt und kommen damit schon jetzt der Allgemeinheit zugute", sagte der Behördenchef. Außerdem kämen Bußgelder oft aus Verfahren, die den Verbraucher gar nicht unmittelbar betreffen. Im vergangenen Jahr verhängte die Behörde Bußgelder in Höhe von 300 Millionen Euro. 

Quelle: Der Tagesspiegel

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