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NSU-Prozess: Anwälte fordern maximal zehn Jahre Haft für Beate Z.

Archivmeldung vom 26.04.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.04.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Das ausgebrannte Haus in Zwickau. Bild: André Karwath / wikipedia.org
Das ausgebrannte Haus in Zwickau. Bild: André Karwath / wikipedia.org

Im Prozess gegen Mitglieder der Terrorgruppe Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) am Oberlandesgericht München haben die Verteidiger der Hauptangeklagten Beate Z. eine maximal zehnjährige Haftstrafe gefordert. Ihre Mandantin solle nicht wegen Mittäterschaft oder Beihilfe an den Morden und Anschlägen des NSU zur Rechenschaft gezogen werden, sagten die Anwälte von Z. am Donnerstag zum Abschluss ihres Plädoyers.

Die Voraussetzungen für eine Sicherungsverwahrung seien ebenfalls nicht vorhanden. Die Angeklagte könne höchstens wegen besonders schwerer Brandstiftung und Beihilfe zu mehreren Raubüberfällen verurteilt werden, so die Verteidiger. Die Bundesanwaltschaft hatte für Z. lebenslange Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung gefordert. Bei dem Prozess sollen die Taten des NSU aufgearbeitet werden, darunter neun Morde an Migranten, ein Polizistenmord, zwei Sprengstoffanschläge und 15 Raubüberfälle.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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