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Sicherheitskreise zweifeln an Verurteilung der NSU-Unterstützer

Archivmeldung vom 26.05.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.05.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Fahndungsplakat zu den Ermittlungen gegen die Terrororganisation Nationalsozialistischer Untergrund. Bild: Deutsches Bundeskriminalamt
Fahndungsplakat zu den Ermittlungen gegen die Terrororganisation Nationalsozialistischer Untergrund. Bild: Deutsches Bundeskriminalamt

In Berliner Sicherheitskreisen herrschen angesichts der Freilassung des Terrorverdächtigen Holger G. wachsende Zweifel, ob es gelingen wird, Beate Z. oder andere mutmaßliche Unterstützer des "Nationalsozialistischen Untergrunds" (NSU) rechtskräftig zu verurteilen. "Frau Z. sagt nichts, und die beiden anderen sind tot", sagte ein Vertreter der Bundesregierung der "Mitteldeutschen Zeitung" mit Blick auf die Haupttäter Uwe B. und Uwe M.

Unter diesen Umständen sei es schwer, Z. wegen der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung anzuklagen. Denn eine terroristische Vereinigung bestehe laut gesetzlicher Definition aus mindestens drei Menschen. So lange man ihr keine aktive Beteiligung oder zumindest Mitwisserschaft nachweisen könne, stehe die Behauptung, sie sei Mitglied einer terroristischen Vereinigung gewesen, auf tönernen Füßen. Es müsse deshalb weiter ermittelt werden, um den Vorwurf erhärten zu können.

Aus dem NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestages verlautet: "Die Bundesanwaltschaft tut sich nicht leicht, die Mitwisserschaft von Frau Z. für die Mordserie zu belegen." Der Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion in dem Ausschuss, Clemens Binninger (CDU), erklärte der "Mitteldeutschen Zeitung" in Bezug auf Holger G.: "Mich überrascht, dass es nicht gelungen ist, den dringenden Tatverdacht aufrechtzuerhalten, und ich hoffe sehr, dass dadurch der weitere Erfolg der Ermittlungen nicht gefährdet wird."

Der Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses, Wolfgang Bosbach (CDU), kündigte an, der Stand der Ermittlungen werde Ende Juni Thema in dem Gremium sein. Vertreter des Bundeskriminalamtes und der Bundesanwaltschaft sollten dann Auskunft geben. Der Bundesgerichtshof hatte den Haftbefehl gegen Holger G. am Freitag aufgehoben. Er habe den NSU zwar mit Papieren und einer Pistole versorgt, teilte der Strafsenat mit, vermutlich aber ohne von dessen Taten zu wissen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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