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Kieler Nachrichten exklusiv: LKA Kiel unterdrückte weitere Aussage

Archivmeldung vom 07.06.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.06.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Zensur / Geschloßen / Kriminell / Illegal
Zensur / Geschloßen / Kriminell / Illegal

Bild: Maik Schwertle / pixelio.de

In der Affäre um Aktenmanipulation und Aussageunterdrückung bei der Sonderkommission Rocker im Landeskriminalamt (LKA) Kiel geraten Innenministerium und Polizeiführung immer stärker unter Druck. Nach Recherchen der "Kieler Nachrichten" (Online-Ausgabe) hat die Soko darauf hingewirkt, eine weitere Aussage eines Spitzels unter den Tisch fallen zu lassen. Dabei ging es um die Beteiligung des Neonazis, Ex-NPD-Landesvorsitzenden und Bandido-Vizepräsidenten Peter B. an einem gewaltsamen Überfall im Januar 2010 auf verfeindete Red Devils in Neumünster.

Das Landgericht Kiel hatte Peter B. (heute 43) im Frühjahr 2011 als einzigen von vier angeklagten Bandidos verurteilt: drei Jahre und neun Monate Haft wegen gefährlicher Körperverletzung und Nötigung. Die Männer sollen laut Anklage drei Red Devils im Januar 2010 im Schnellrestaurant "Subway" am Großflecken mit Messern angegriffen haben, zwei attackierte Rocker wurden schwer verletzt. B. belasteten Blutspuren an seiner Hose, zudem hatte ihn eine Zeugin erkannt, da er als einziger Bandido unmaskiert am Tatort war. B. wurde Ende April 2010 festgenommen, fast zeitgleich wurden die Bandidos Neumünster verboten.

Ein Spitzel, nach Informationen der "Kieler Nachrichten" zu der Zeit Führungsmitglied der Neumünsteraner Rocker-Gruppe, habe seinen Kontaktbeamten bei der Polizei darüber informiert, dass Peter B. zwar im "Subway" gewesen sei, aber nicht zugestochen habe, heißt es in einem dem Blatt vorliegenden Gesprächsvermerk eines der beiden für den Fall zuständigen LKA-Ermittler. Den Aufzeichnungen zufolge habe Soko-Chef Mathias E. dem Ermittler verboten, diese Aussage in der Akte zu dokumentieren. E. habe dies "entschieden verneint", schreibt der Ermittler, der Vorgesetzte habe ihm vielmehr "die Anweisung erteilt, dass (...) ich hierzu nichts schreiben darf".

Nach Aussage von am Strafprozess beteiligten Juristen ist die Aussage in der Beweisaufnahme dann tatsächlich nicht zur Sprache gekommen. "Seitens der Soko Rocker gab es diesbezüglich keine Hinweise", erklärte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Kiel der Zeitung am Dienstag. Es finde sich auch kein entsprechender Vermerk in den Akten. Vergangene Woche noch hatte der Leiter der Polizeiabteilung im Innenministerium, Jörg Muhlack, behauptet, die Polizei habe alle Erkenntnisse "unmittelbar und direkt mit der zuständigen Staatsanwaltschaft ausgetauscht und auf diesem Wege in das Ermittlungsverfahren eingebracht".

Am Mittwoch beschäftigt sich der Innen- und Rechtsausschusses des Landtags mit der Rocker-Affäre. Gegen Mathias E. und Landespolizeidirektor Ralf Höhs, zum Zeitpunkt der Vorgänge Vize-Chef des LKA, laufen strafrechtliche Vorprüfungen der Staatsanwaltschaft Kiel, nachdem eine Strafanzeige bei der Generalstaatsanwalt in Schleswig eingegangen war. Dabei geht es um den Vorwurf, die Soko habe die entlastende Aussage des Spitzels zugunsten eines anderen Rockers aus der Ermittlungsakte fernzuhalten versucht.

Quelle: Kieler Nachrichten (ots)

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