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Arzt schmiss Vater raus: Ohne Corona-Test keine Behandlung für Kind (5)!

Archivmeldung vom 02.11.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.11.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Symbolbild Bild: Imago Images/WB/Eigenes Werk
Symbolbild Bild: Imago Images/WB/Eigenes Werk

Dunkle Zeiten der Niedertracht: Das Corona-Regime zeigt nun das wahre Gesicht vieler Ärzte. Als willfährige Handlanger des diktatorischen Testzwangs scheinen sie keine Grenzen mehr zu kennen. Selbst vor kleinen Kindern macht dieses zutiefst unmenschliche System nicht Halt. Trotz akuter Schmerzen verweigerte ein Arzt die Untersuchung einer Fünfjährigen. Er schmiss Vater samt Tochter aus der Praxis, weil das Kind nicht getestet war. Wochenblick sprach mit der Familie aus dem Bezirk Gmunden.

Weiter berichtet das Magazin: "Unter Tränen schildert Mama Elisabeth L.: „Ich bin immer noch fassungslos. Wir hatten mit einem praktischen Arzt so ein schreckliches Erlebnis. Wir mussten zu einem Vertretungsarzt, weil unsere Hausärztin nicht da war. Wir vereinbarten telefonisch einen Termin, weil unsere fünfjährige Tochter starke Ohrenschmerzen hatte. Die Sprechstundenhilfe vergab den Termin, ohne auf einen erforderlichen Corona-Test hinzuweisen. Unsere Kleine wurde aber nicht untersucht, weil sie keinen Corona-Test hatte. Der Arzt verwies meinen Mann mit unserer Tochter aus dem Behandlungsraum. Er schrie meinen Mann an, dass er die Praxis schließen müsste, wenn unsere Tochter Corona positiv sei.“

Arzt schmiss Vater samt Tochter aus der Praxis!

„Auf den Einwand, dass unsere Tochter über starke Ohrenschmerzen klagte und keine Corona-Symptome hätte, wurde er noch wütender. Auch dass sie erst fünf ist und noch nicht getestet werden müsste, ließ er nicht gelten. Er würde die Kleine erst untersuchen, wenn sie getestet sei. Und dann schmiss er meinen Mann mit unserer Tochter aus der Praxis!“, ist die Mutter schockiert.

Unter heftigen Schmerzen: Fünfjährige hatte Angst und weinte

Der lautstarke Ausraster des Arztes sei bei der Fünfjährigen nicht spurlos vorbei gegangen. Durch sein Schreien bereitete ihr der Arzt große Angst, weshalb sie sich im Behandlungsraum hinter ihrem Vater versteckte und sich an ihn klammerte. Beim Verlassen der Praxis sei sie in Tränen ausgebrochen. Dennoch hätte man sie wegen ihrer starken Schmerzen untersuchen lassen müssen. Deshalb habe sich der Vater dazu durchgerungen, nach Hause zu fahren, um einen Selbsttest bei der Kleinen durchzuführen. Mit dem negativen Ergebnis sei er dann abermals in die Praxis gefahren.

Werden bald nur mehr Geimpfte behandelt?

„Plötzlich war der Arzt äußerst freundlich zu meinem Mann. Dann endlich wurde unsere Tochter untersucht. Sie war verängstigt und fühlte sich total unwohl in der Praxis. Sie hatte eine starke Mittelohrentzündung und benötigte Antibiotika. Ein Kind mit starken Schmerzen nicht zu behandeln und unnötig lange warten zu lassen, finde ich eine absolute Frechheit!“, versteht Elisabeth L. die Welt nicht mehr. „Ein Kind so leiden zu lassen ist wirklich unfassbar. Für mich ist nicht nachvollziehbar, weshalb ein Kindergartenkind getestet sein muss, um überhaupt behandelt zu werden. Das übertrifft wirklich alles! Werden künftig nur mehr Menschen mit Impfung behandelt und ungeimpfte Menschen nicht?“ Dass sich der Arzt nur um die Schließung seiner Praxis Sorgen machte, sei für die Familie offensichtlich. Ihm sei es keinesfalls um die Infektion der Kleinen an sich, sondern lediglich um die Sanktionen, die aus einem positiven Test entstehen könnten, gegangen.

Arzt besteht auf Test

Auch Wochenblick erhielt bei Nachfrage die Auskunft, dass in dieser Praxis ein tagesaktueller Testnachweis auch bereits für Kindergartenkinder Pflicht sei. Dies gelte unbedingt für Kinder und Kleinkinder mit Symptomen und im Zweifelsfall sei jedenfalls ein Test zu machen.

Keine Auskunft bei der Ärztekammer

Elisabeth L. hätte sich nach dem Vorfall bei der Ärztekammer erkundigen wollen. Dort erteilte man ihr keine Auskunft und verwies sie an die Patienteninterventionsstelle. Da könne die entsetzte Mutter aber erst am 2. November anrufen. Auch Wochenblick versuchte Licht ins Dunkel zu bringen. Ein Anruf bei der Ärztekammer Oberösterreich verlief ebenso ergebnislos. Man sei nur für Standesangehörige zuständig und könne Nicht-Ärzten keine Auskunft geben. Die hier vorliegende Sachlage solle mit der Patienteninterventionsstelle besprochen werden, dies sei nur einmal wöchentlich möglich. (Wochenblick ist die besagte Arztpraxis namentlich bekannt.)"

Quelle: Wochenblick

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