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Wichtige Abgasnorm-Frist für Motorradhändler: Nur noch bis 31. Dezember 2024 Erstzulassungen für bestimmte Kraftrad-Klassen möglich

Archivmeldung vom 12.11.2024

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.11.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Mary Smith
Motorräder unterhalb der Abgasnorm 5+ müssen bis 31.12.2024 erstzugelassen werden oder eine Ausnahmegenehmigung erhalten. Bildrechte: OLGA - stock.adobe.com Fotograf: Kroschke Gruppe
Motorräder unterhalb der Abgasnorm 5+ müssen bis 31.12.2024 erstzugelassen werden oder eine Ausnahmegenehmigung erhalten. Bildrechte: OLGA - stock.adobe.com Fotograf: Kroschke Gruppe

Ab dem 1. Januar 2025 dürfen in Deutschland nur noch Motorräder der Klasse L - dazu zählen Leichtkrafträder, Krafträder und Dreiräder - für die Erstzulassung zugelassen werden, wenn sie der Schadstoffklasse Euro 5+ oder besser entsprechen. Diese neue Regelung ist ein wesentlicher Teil der EU-weiten Bestrebungen zur Reduzierung von Emissionen und betrifft sowohl Händler als auch Hersteller von Motorrädern.

Motorradhändler, die noch Motorräder mit der bisher gültigen Euro-5-Norm im Bestand haben, sollten schnell handeln. Es bleibt nur noch bis zum 31. Dezember 2024 Zeit, diese Modelle zuzulassen, bevor die strengeren Anforderungen in Kraft treten. Ein erfahrener Zulassungsdienstleister wie Kroschke kann hier unterstützen und für eine reibungslose, fristgerechte Anmeldung der betroffenen Krafträder sorgen.

"Die Frist bis zum 31. Dezember 2024 mag auf den ersten Blick noch weit entfernt erscheinen, doch wir gehen davon aus, dass die Nachfrage bei den Zulassungsstellen zum Jahresende erheblich steigen wird. Wer sich auf der sicheren Seite wissen will, sollte jetzt handeln", empfiehlt Andrea Hansen, Vertriebsleiterin bei Kroschke.

Ausnahmegenehmigung als letzte Option - Kroschke kann helfen

Für Motorräder, die nicht rechtzeitig zugelassen werden können, beispielsweise weil sie sich noch in der Auslieferung befinden, gibt es noch eine weitere Möglichkeit: Händler können beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Dies ist jedoch kompliziert und erfordert, dass die sogenannten IVI-COC-Datensätze der betreffenden Modelle vorliegen. Diese Datensätze, die bereits seit 2019 vom KBA verlangt werden, sind jedoch oft noch nicht vollständig verfügbar. Auch hier bietet Kroschke Unterstützung an und übernimmt den gesamten Antragsprozess, einschließlich der Kommunikation mit dem Herstellerunternehmen.

"Sollten Händler Schwierigkeiten haben, ihre Motorräder vor Jahresende zuzulassen, stehen wir auch hier als Partner bereit und kümmern uns um die Beantragung der Ausnahmegenehmigungen beim KBA. Unser Ziel ist es, Händlern in dieser Übergangsphase die notwendige Entlastung zu bieten", so Hansen.

Quelle: Kroschke Gruppe (ots)

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