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Im Ausland an Winterreifen denken

Archivmeldung vom 04.11.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.11.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: A.Dreher / PIXELIO
Bild: A.Dreher / PIXELIO

Wer im Winter mit dem Auto ins europäische Ausland fährt, sollte die richtigen Reifen aufgezogen haben. Winter- oder Ganzjahresreifen sind zwar nicht in allen Ländern Pflicht, können aber teils kurzfristig vorgeschrieben werden. Die Bußgelder sind mancherorts deutlich höher als in Deutschland.

In Österreich gibt es keine generelle Ausrüstungspflicht. Autofahrer müssen aber bei Eis und Schnee mit Winter- oder Ganzjahresreifen mit einer Profiltiefe von mindestens vier Millimetern unterwegs sein. Die Verpflichtung gilt vom 1. November bis 15. April und kann bei Missachtung - und je nach Umständen - zu einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro führen. In harmlosen Fällen ist mit einem Bußgeld von 35 Euro zu rechnen.

Auch in der Schweiz gibt es keine generelle Winterreifenpflicht. Bei generell mangelhaften Reifen kann eine Buße von 100 Franken verhängt werden.

In Frankreich kann je nach Witterung der Winterreifen durch Schilder vorgeschrieben sein. Die Reifen sollten eine Mindestprofiltiefe von 3,5 mm vorweisen. Wer die angeordnete Schneeketten- und Winterreifenpflicht missachtet, muss 135 Euro Bußgeld zahlen.

In Italien gibt es keine einheitliche Regelung. Die Provinzen können den Zeitrahmen und die Stecken für die Winterreifenpflicht frei bestimmen. Die lokalen Behörden entscheiden je nach Situation auf den Straßen. Die Ausnahme ist Südtirol: Dort dürfen Kraftfahrzeuge bei winterlichen Straßen generell nur mit Winterreifen unterwegs sein. Das gilt vom 15. November bis 15. April - auch auf der Brennerautobahn bis Affi und im Stadtgebiet Bozen. Verstöße werden mit einem Bußgeld von 85 bis 338 Euro bestraft.

In Tschechien gibt es bei Schnee, Eis und Matsch oder allgemein bei Temperaturen unter 4 Grad C eine Winterreifenpflicht. Sie gilt immer vom 1. November bis 31. März. Pkw-Reifen müssen eine Mindestprofiltiefe von vier Millimetern haben. Wer mit falschem Reifen fährt, muss mit einem Bußgeld von 1.500 bis 2.500 Kronen rechnen (etwa 55 bis 92 Euro).

Schneeketten können in Frankreich, Italien, Österreich und der Schweiz von den Behörden örtlich angeordnet werden. Die Ketten müssen mindestens an den Antriebsrädern befestigt werden.

Quelle: ADAC (ots)

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