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Gina-Lisa Lohfink darf auf niedrigere Strafe hoffen

Archivmeldung vom 08.02.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.02.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Gina-Lisa Lohfink (2012)
Gina-Lisa Lohfink (2012)

Foto: Gina-Lisa Lohfink / BKC Consulting
Lizenz: CC-BY-SA-3.0-de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

TV-Model und RTL-"Dschungelcamp"-Bewohnerin Gina-Lisa Lohfink muss für ihre mutmaßlich falschen Vergewaltigungsvorwürfe gegen zwei Männer möglicherweise weniger Strafe bezahlen. Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin hält die vom Amtsgericht festgesetzte Geldstrafe von 20000 Euro offenbar für zu hoch gegriffen und hat für die am Freitag anstehende Revisionsverhandlung vor dem Berliner Kammergericht die Aufhebung des Strafausspruchs beantragt.

Das Urteil aus der ersten Instanz enthalte "nicht weiter begründete Schätzungen zu angedeuteten neuen Fernsehverträgen, die von den vorgelegten Steuerunterlagen abweichen", sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Martin Steltner dem Tagesspiegel.

Quelle: Der Tagesspiegel (ots)

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