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Augsburger Richter mit über 4.000 Kinderpornos zu 4.500 Euro Geldstrafe verurteilt

Archivmeldung vom 04.08.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.08.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Gericht: Urteil. Bild: flickr.com/sfalkow
Gericht: Urteil. Bild: flickr.com/sfalkow

Dr. Claus P., ein hochrangiger Richter am Augsburger Landgericht, hat Täter wegen Besitzes von Kinderpornografie ins Gefängnis geschickt. Nachdem er selbst mit über 4.000 kinderpornografischen Dateien erwischt wurde, wird seine Konsequenz eine Geldstrafe von 4.500 Euro sein. Dies berichtet das Magazin "RT DE".

Weiter berichtet RT DE: "Der Richter am Augsburger Landgericht, Dr. Claus P., ist wegen des Besitzes von Kinderpornografie zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Der 59-Jährige habe sich einen Teil der mehr als 4.000 Dateien mit Missbrauchsabbildungen aus Strafakten beschafft, sagte Oberstaatsanwalt Thomas Goger von der Zentralstelle Cybercrime Bayern bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg am Montag.

Nach mehreren Medienberichten, unter anderem von Bild, begannen die Ermittlungen gegen den Richter im Mai 2020. Demnach habe es Hinweise aus dem Ausland gegeben. Bei einer anschließenden Durchsuchung stellten die Ermittler im Juni 2020 umfangreiches Beweismaterial sicher, mit dessen Auswertung IT-Experten monatelang beschäftigt waren.

Am 21. Juni 2021 wurde beim Amtsgericht Augsburg eine Strafe in Höhe von 150 Tagessätzen zu je 30 Euro beantragt. Diese wurde am 8. Juli 2021 rechtskräftig. Zum Zeitpunkt der Urteilsverkündung Anfang Juli war Claus P. nicht mehr als Richter tätig. Er hatte um seine Entlassung aus dem Richteramt gebeten, ein Geständnis abgelegt und den Strafbefehl des Amtsgerichts Augsburg akzeptiert. So konnte er sich einem öffentlichen Prozess entziehen.

Bild wies darauf hin, dass zum Zeitpunkt des Beginns der Ermittlungen gegen Claus P. die Taten noch als Ordnungswidrigkeiten und nicht als Straftaten galten. Mittlerweile beträgt die Mindeststrafe ein Jahr Freiheitsentzug. Laut Bild sagte der Leitende Oberstaatsanwalt Thomas Goger, der die Zentralstelle zur Bekämpfung von Kinderpornografie und sexuellem Missbrauch im Internet leitet: "Claus P. ist damit wegen Besitzes von Kinderpornografie rechtskräftig verurteilt."

Goger sagte weiter, dass "dieses Verfahren auch beweist, dass die Täter von kinderpornografischen Straftaten aus allen gesellschaftlichen Schichten kommen"."


Quelle: RT DE

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