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Bundesgerichtshof bestätigt Urteil gegen Dreifachmörder von Müllrose und Beeskow

Archivmeldung vom 06.02.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.02.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Gericht: Urteil. Bild: flickr.com/sfalkow
Gericht: Urteil. Bild: flickr.com/sfalkow

Das Urteil gegen den Dreifachmörder von Müllrose und Beeskow ist rechtskräftig. Damit wird das Verfahren am Landgericht Frankfurt (Oder) nicht noch einmal aufgerollt. Das hat der Bundesgerichtshof jetzt entschieden, erfuhr der rbb von Verfahrens-Beteiligten. Der Bundesgerichtshof hat damit die Revision des Verteidigers von Jan G. verworfen.

Das oberste Gericht sieht keine Verfahrens- oder Rechtsfehler. Die Verteidigung wollte unter anderem prüfen lassen, ob eine sogenannte Dashcam als Beweismittel eingesetzt werden darf. Die Kamera, montiert in einem vorbeifahrenden LKW, hatte die letzten Sekunden vor dem tödlichen Zusammenstoß mit zwei Polizisten aufgenommen.

Jan G. hat vor zwei Jahren im Streit seine Großmutter getötet und auf der Flucht zwei Beamte absichtlich überfahren. Vor einem Jahr verurteilte ihn das Landgericht Frankfurt zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung. Derzeit befindet sich der Dreifachmörder aufgrund eines früheren Beschlusses des Landgerichtes Frankfurt (Oder) in der geschlossenen Psychiatrie in Brandenburg an der Havel.

Quelle: Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) (ots)

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