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Gerichte kassieren wieder vermehrt BAMF-Bescheide

Archivmeldung vom 08.09.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.09.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: GesaD  / pixelio.de
Bild: GesaD / pixelio.de

Deutschlands Gerichte kassieren wieder vermehrt Abschiebe-Entscheide sowie abgelehnte Anträge auf Asyl oder Flüchtlingsschutz. Von den 25.700 in den ersten fünf Monaten dieses Jahres nach einer Klage inhaltlich überprüften Bescheiden des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wurden 7.646 wieder aufgehoben.

Das war ein Anteil von 29,8 Prozent, wie aus einer Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Anfrage der Linksfraktion hervorgeht, die der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (NOZ) vorliegt.

Die Aufhebungsquote ist damit gegenüber dem Vorjahr wieder deutlich angestiegen, und das trotz intensiver Schulung der BAMF-Mitarbeiter. 2019 waren "nur" 26,4 Prozent der überprüften Bescheide rechtswidrig. 2017, als das Flüchtlingsamt noch die "Chaos-Jahre" abarbeiten musste, waren sogar 40,8 Prozent der Bescheide nach inhaltlicher Prüfung von den Gerichten kassiert worden. Seitdem war die Quote kontinuierlich gesunken, bis sie 2020 wieder anstieg.

Bei Flüchtlingen aus Afghanistan ist die Quote der als rechtswidrig eingestuften BAMF-Bescheide in diesem Jahr mit 54,9 Prozent besonders hoch. "Wenn mehr als jeder zweite Afghanistan-Bescheid durch Gerichtsurteil kassiert wird, ist das inakzeptabel und ein starkes Indiz dafür, dass das BAMF seine strenge Entscheidungspraxis ändern muss", sagte die Linken-Abgeordnete Ulla Jelpke der "NOZ".

Insgesamt sei die Fehlerquote "viel zu hoch", sagte die Asyl-Expertin und forderte: "Das Bundesamt muss zumindest bei Herkunftsländern mit überdurchschnittlicher Fehlerquote alle beklagten Bescheide von sich aus noch einmal überprüfen und gegebenenfalls abändern." Die Gerichte seien schon überlastet und müssten trotzdem oftmals die Arbeit der Behörde übernehmen, weil Anhörungen oder Bescheide den rechtlichen und Qualitätsanforderungen nicht genügten. "Dass ausgerechnet im Bereich der Qualitätssicherung beim BAMF zuletzt Personal eingespart wurde, ist vor diesem Hintergrund das völlig falsche Signal", kritisierte Jelpke.

Immerhin setzt sich der Abbau des Verfahrensberges bei den Gerichten fort. 228.234 Asylklagen waren laut Ministeriumsantwort Ende Mai 2020 anhängig. Das waren in der Summe gut 24.000 weniger als Ende 2019 und fast 83.000 weniger als Ende 2018. Die durchschnittliche Verfahrensdauer bei Gerichten lag in den ersten fünf Monaten 2020 bei 22,1 Monaten, das ist ein weiterer Anstieg.

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung (ots)


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