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Die grüne Eigenheimrente kommt: Energetische Sanierung ist auch Altersvorsorge

Archivmeldung vom 02.12.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.12.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Mary Smith
Jörg MünningVorsitzender der LBS-Bausparkassenkonferenz und Vorsitzender des Vorstands der LBS West-deutsche Landesbausparkasse
Jörg MünningVorsitzender der LBS-Bausparkassenkonferenz und Vorsitzender des Vorstands der LBS West-deutsche Landesbausparkasse

Bildrechte: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) Fotograf: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)

Ab 2024 kann die Riester-Förderung auch zur energetischen Sanierung von Wohneigentum genutzt werden. Die LBS-Gruppe hat sich lange dafür eingesetzt.

Axel Guthmann, LBS-Verbandsdirektor
Axel Guthmann, LBS-Verbandsdirektor

Bildrechte: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) Fotograf: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)

Das heute im Bundestag verabschiedete Jahressteuergesetz enthält einen kleinen, aber wichtigen Schritt für das Vorankommen der energetischen Sanierung von Eigenheimen. Ab 2024 wird es auch möglich sein, die Riester-Förderung zur energetischen Modernisierung von selbst genutztem Wohneigentum einzusetzen. Bisher war dies förderunschädlich nur für den Bau und Kauf sowie für den altersgerechten Umbau zulässig.

"Diese Gesetzesänderung war überfällig, deshalb setzen wir uns schon sehr lange dafür ein", freut sich Jörg Münning, Vorsitzender der Bausparkassenkonferenz, das Spitzengremium der LBS-Gruppe. "Aus einem einfachen Grund: Die grüne Eigenheimrente hat eine dreifache Dividende - eine doppelte für die Geförderten und zusätzlich noch eine fürs Klima." Zum einen verringere ein besserer energetischer Zustand durch eine gute Dämmung oder eine energiesparende Heizung die laufenden monatlichen Ausgaben der selbstnutzenden Eigentümer. "Es bleibt einfach mehr vom Einkommen zum Leben übrig - und das ist es ja, was im Alter zählt", unterstreicht Münning. Zum anderen steigere eine Sanierung den Wert der Immobilie. Die Rechnung gehe durch die steigenden Energiekosten und die höheren gesetzlichen Anforderungen, die ziemlich sicher kommen werden, immer besser auf. "Viele Kundinnen und Kunden haben auf diese Möglichkeit bereits gewartet", erklärt Münning und hebt noch einen dritten Punkt hervor: "Ein weiterer positiver Aspekt dieser kleinen, aber feinen Reform ist, dass sie dringend benötigtes Kapital für den energetischen Umbau mobilisiert, das sonst womöglich für die Gesellschaft weniger gewinnbringend genutzt würde."

"Es ist wichtig, diese Nutzungsbeschränkung zu beseitigen, weil sie in den Augen der Vorsorgenden unplausibel ist. Allerdings darf die Reform der geförderten privaten Altersvorsorge hier nicht enden", ordnet LBS-Verbandsdirektor Axel Guthmann die Neuerung ein. Wie sich die private Altersvorsorge insgesamt und Wohn-Riester im speziellen attraktiver machen ließen, dazu lägen der Politik Vorschläge vor. "Vor dem Hintergrund, dass die Eigenkapitalbildung für den Immobilienerwerb unverändert wichtig ist, das Sparen dafür aber aufgrund der Inflation immer schwieriger wird, muss das Wohneigentum als beliebter Baustein der privaten Altersvorsorge auch bei allen künftigen Reformbemühungen mitgedacht werden", so Guthmann.

Was für die grüne Eigenheimrente gilt

Die Nutzung der Riester-Förderung für energetische Sanierungen ist analog der Nutzung für den altersgerechten Umbau ausgestaltet. Gefördertes Altersvorsorge-Kapital kann demnach für verschiedene Sanierungsmaßnahmen wie Dämmung, neue Außentüren und Fenster, einen Austausch der Heizungsanlage oder deren Optimierung sowie den Einbau digitaler Regelungstechnik eingesetzt werden. Die Maßnahmen müssen jenen Anforderungen genügen, die auch für die steuerliche Förderung gelten. Dafür muss eine Bescheinigung des ausführenden Fachunternehmens vorliegen. Bis zu drei Jahre nach Anschaffung der selbst genutzten Immobilie sind für deren Umbau mindestens 6.000 Euro Riester-gefördertes Kapital zu entnehmen, zu einem späteren Zeitpunkt müssen es mindestens 20.000 Euro sein.

Quelle: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) (ots)

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