Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Nachrichten Vermischtes Tabakwirtschaft fürchtet Bevormundung und Verdrängung von Rauchern

Tabakwirtschaft fürchtet Bevormundung und Verdrängung von Rauchern

Archivmeldung vom 30.05.2025

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.05.2025 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
(Symbolbild)
(Symbolbild)

Bild: Screenshot Flicr Account: "Servicewuestenblog Zigarettenwerbung in Deutschland "West" " /Eigenes Werk

Die deutsche Tabakwirtschaft hat Pläne von Deutschlands Nachbarland Frankreich scharf kritisiert, wonach ab Juli ein Rauchverbot an öffentlichen Orten wie Parks, Bushaltestellen und vor Schulen gelten soll. "Die französische Regierung vollzieht einen Paradigmenwechsel: Der Schutz von Nichtrauchern steht nicht länger im Mittelpunkt. Hier geht es um die Bevormundung von Rauchern und ihre Verdrängung aus dem öffentlichen Raum", sagte der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE), Jan Mücke, den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.

Mücke zufolge habe die französische Regierung nicht einmal untersucht, ob es an den betroffenen Orten im Freien tatsächlich zu einer gesundheitlichen Gefährdung von Nichtrauchern komme. "Außerhalb von geschlossenen Räumen wird Tabakrauch in der Umgebungsluft sehr schnell verdünnt und ist in einer Entfernung von zwei Metern praktisch nicht mehr nachweisbar", sagte Mücke weiter. Eine Gefährdung Umstehender könne ausgeschlossen werden.

Die französische Regierung hat ein Rauchverbot an öffentlichen Orten wie Parks, Bushaltestellen und vor Schulen verkündet. Ziel des Gesetzes sei es, Kinder zu schützen, sagte Gesundheitsministerin Catherine Vautrin der Zeitung Ouest-France. "An Orten, an denen sich Kinder aufhalten, muss der Tabak verschwinden", sagte sie. Die Freiheit, zu rauchen, "endet dort, wo das Recht der Kinder auf saubere Luft beginnt", fügte sie hinzu.

Das Verbot soll demnach ab Juli für öffentliche Orte gelten, an denen sich auch Kinder aufhalten, also etwa für Strände, Parks, die Umgebung von Schulen, Bushaltestellen oder Sportanlagen. Eine Missachtung könne eine Geldstrafe von bis zu 135 Euro nach sich ziehen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte exkl in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige