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Gutachten hält Nachtflugverbot am Flughafen Köln/Bonn für möglich

Archivmeldung vom 01.06.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.06.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Fabian Pittich
Bild: Uwe Schwarz / pixelio.de
Bild: Uwe Schwarz / pixelio.de

Die rot-grüne Landesregierung in Nordrhein-Westfalen ist der Durchsetzung eines Nachtflugverbots für Passagierflugzeuge am Flughafen Köln/Bonn möglicherweise einen Schritt näher gekommen. Ein von der Stuttgarter Rechtsanwaltskanzlei Quaas und Partner für das Landesverkehrsministerium angefertigtes Rechtsgutachten kommt nach einem Bericht des "Kölner Stadt-Anzeiger" (Donnerstagausgabe) zu dem Schluss, dass es trotz vorliegender Genehmigungen für den Nachtbetrieb eine juristisch haltbare Lösung gibt, den Flugverkehr für Urlaubsflieger zwischen 0.00 und 5.00 Uhr morgens zu untersagen.

Die Rechtsexperten beziehen sich dabei auf die Nachtflugbeschränkungen (NflB), die zuletzt 1997 beschlossen worden waren. Darin ist festgelegt, dass die gültigen Regelungen für den nächtlichen Flugbetrieb geändert werden können, wenn sich "neue rechtliche Rahmenbedingungen" ergeben haben (Ziff. 11, Abs. 4, NflB 1997). Und dies sei der Fall, argumentieren die Gutachter. Denn die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu Nachtflugbeschränkungen an deutschen Verkehrsflughäfen habe sich entscheidend geändert. Während Richter das Luftverkehrsgesetz früher so interpretierten, dass der Nachtflugbetrieb eigentlich generell zulässig sei, gingen sie seit 2005 "von einer grundsätzlichen Freihaltung von Luftverkehr auf den Verkehrsflughäfen in der Kernzeit zwischen 0.00 und 5.00 Uhr aus", heißt es in der Studie.

Michael Garvens, Chef des Flughafens Köln/Bonn, sagte dem "Kölner Stadt-Anzeiger": "Ich kann das Rechtsgutachten des Landes nicht kommentieren, weil es mir nicht vorliegt". Allerdings habe der Flughafen nach der Ankündigung der Landesregierung, den Passagierflug in der Nacht zu untersagen, ebenfalls eine juristische Expertise in Auftrag gegeben. "Und diese kommt eindeutig zum Ergebnis, dass der 24-Stunden-Betrieb auf dem Flughafen Köln/Bonn inklusive des Passagierflugs in der Nacht rechtmäßig sind."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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