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Karlsruhe kippt Polizeigesetz in Mecklenburg-Vorpommern

Archivmeldung vom 01.02.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.02.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Das deutsche Bundesverfassungsgericht.
Das deutsche Bundesverfassungsgericht.

Foto: Urheber
Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Das Bundesverfassungsgericht hat mehrere Vorschriften des sogenannten "Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung" in Mecklenburg-Vorpommern für grundgesetzwidrig erklärt. Die darin gestatteten heimlichen Überwachungsmaßnahmen der Polizei seien nicht verhältnismäßig, so die Karlsruher Richter.

Dabei geht es sowohl um Wohnraumüberwachung als auch um Telekommunikationsüberwachung und sogenannte Online-Durchsuchungen. Beispielsweise sei nicht hinreichend bestimmt geregelt, dass dies der Abwehr einer konkretisierten Gefahr dienen muss. Die Rasterfahndung sei verfassungswidrig, unter anderem weil die Vorschrift keine konkrete Gefahr voraussetze.

Ein Teil der verfassungswidrigen Vorschriften werde aber nicht für nichtig, sondern lediglich für mit der Verfassung unvereinbar erklärt - verbunden mit der Anordnung ihrer befristeten Fortgeltung bis 31. Dezember 2023. Bis dahin muss das Land die Vorschriften ändern.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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