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BGH: Ärztebewertungsportal muss Daten von Dermatologin löschen

Archivmeldung vom 20.02.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.02.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bundesgerichtshof: Sitzungssaal 04 der Zivilsenate, Nordgebäude
Bundesgerichtshof: Sitzungssaal 04 der Zivilsenate, Nordgebäude

Foto: ComQuat
Lizenz: CC-BY-SA-3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Das Ärztebewertungsportal Jameda muss die Daten einer Dermatologin aus Köln komplett löschen. In dem vorliegenden Fall sei die Speicherung der personenbezogenen Daten unzulässig gewesen, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag.

In einem früheren Urteil zu einem anderen Fall hatten die Karlsruher Richter noch entschieden, dass eine Speicherung der personenbezogenen Daten mit einer Bewertung der Ärzte durch Patienten zulässig ist.

Der vorliegende Fall unterscheide sich aber vom damaligen in einem entscheidenden Punkt, so der BGH: Das Portal habe die Stellung als "neutraler" Informationsmittler verlassen, indem es für Werbung zahlende Ärzte begünstige.

In den Vorinstanzen war die Klage der Kölner Ärztin noch abgewiesen worden.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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