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Waldorfpädagogik in Rendsburg e.V. beantragt Insolvenz

Archivmeldung vom 17.10.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.10.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Der Träger der Rendsburger Waldorfschule, Waldorfpädagogik in Rendsburg e.V., hat am 13. Oktober 2017 beim Amtsgericht Neumünster Insolvenzantrag gestellt.

Der Verein ist Betreiber der Rendsburger Waldorfschule, die bereits 1950 ihren Schulbetrieb aufgenommen hat. Heute werden hier etwa 300 Schüler in den Klassen 1-13 sowie 90 Kinder in der angeschlossenen Kindertagesstätte betreut. Gelehrt wird nach dem Förderprinzip ohne Noten bis zum Waldorfschulabschluss in der 12. Klasse. Aber auch alle staatlichen Abschlüsse wie ESA, MSA und Abitur sind Teil des Schulprofils.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter des "Waldorfpädagogik in Rendsburg e.V." wurde der Rechtsanwalt Reinhold Schmid-Sperber von der Kieler Kanzlei Reimer Rechtsanwälte bestellt.

Der Schulbetrieb für die Schüler der Waldorfschule wird unverändert fortgeführt, mit allen Schülern und Arbeitnehmern in Schule und Kindergarten. Die Bezahlung der Gehälter für die 95 Mitarbeiter ist dank der vorhandenen Liquidität sichergestellt," sagt Schmid-Sperber. "Die Mitarbeiter werden wir am morgigen Mittwoch, 18. Oktober, über das Verfahren informieren, für die Schüler und Eltern wird es am ersten Schultag Anfang November eine entsprechende Informationsveranstaltung geben," so Thomas Felmy, Geschäftsführer der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Waldorfschulen in Schleswig-Holstein.

Der vorläufige Insolvenzverwalter hat mit seinem Expertenteam bereits mit einer betriebswirtschaftlichen und insolvenzrechtlichen Bestandsaufnahme begonnen und Maßnahmen für die Betriebsfortführung eingeleitet. "Eine wesentliche Ursache für die Insolvenz ist der demographisch bedingt schleichende Rückgang der Schülerzahlen sowie der zu erwartende Sanierungsaufwand für die Schulgebäude", erklärt Schmid-Sperber.

Quelle: Reimer Rechtsanwälte (ots)

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