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Überwachungsverdacht bei Flaschenpost

Archivmeldung vom 09.10.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.10.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Überwachung, Totalüberwachung, Kontrolle: Sicherheit ist das Gegenteil von Freiheit (Symbolbild)
Überwachung, Totalüberwachung, Kontrolle: Sicherheit ist das Gegenteil von Freiheit (Symbolbild)

Bild: Petra Bork / pixelio.de

Mitarbeiter erheben schwere Vorwürfe gegen den Getränke-Lieferdienst Flaschenpost. Frühere und aktuelle Mitarbeiter berichten von permanenter Videoüberwachung in den Logistikzentren. Das erfuhr die Düsseldorfer "Rheinische Post" aus Kreisen früherer und aktueller Mitarbeiter. Allein im Düsseldorfer Lager hängen laut diesen Aussagen mehrere Kameras in der Halle.

"Die werden zur Überwachung der Mitarbeiter missbraucht", sagt einer aus dem Unternehmen: "Die Halle ist in allen Ecken ausgeleuchtet und es wird auch aufgezeichnet." Die Bilder könnten auch in der Zentrale in Münster angeschaut werden. Piet Meyer von der Gewerkschaft NGG ist alarmiert: "Sollte dies der Fall sein, ist diese Spionagemethodik auf das Schärfste zu verurteilen", sagte er der "Rheinischen Post". Flaschenpost begründet den Einsatz mit dem Schutz vor Einbrüchen und Diebstählen.

"Ein Zugriff auf diese Daten ist nur in begründeten Ausnahmefällen und mit vorheriger Genehmigung des Datenschutzbeauftragten möglich", sagte eine Sprecherin der Zeitung. Die Arbeitsleistungen der Mitarbeiter würden nicht ausgewertet. Ein Problem mit Mitarbeitern, die während der Arbeitszeit klauen, hat man unterdessen nach eigener Aussage nicht: "Die Videoaufzeichnungen dienen der Prävention und Beweissicherung." Im Haus der NRW-Landesbeauftragten für Datenschutz sieht man den Fall kritisch. "Generell kann eine Überwachung von Mitarbeitern nur ausnahmsweise zulässig sein, und zwar dann, wenn die Verhältnismäßigkeitsprüfung ergibt, dass die Interessen des Arbeitgebers überwiegen", sagte ein Sprecher ebenfalls der Zeitung. Es müsse immer im Einzelfall geprüft werden. "Wenn aber generell die Ein- und Ausgänge der Lagerhallen sowie auch die Arbeitsabläufe überwacht werden, ohne dass hier auf den jeweiligen Einzelfall abgestellt wird, spricht Vieles dafür, dass es hierfür keine datenschutzrechtliche Grundlage gibt", so der Sprecher.

Quelle: Rheinische Post (ots)

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