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Meiste Abschiebungen nach Georgien und in Balkanstaaten

Archivmeldung vom 07.03.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.03.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Abschiebung im Flughzeug durch die FRONTEX (Symbolbild)
Abschiebung im Flughzeug durch die FRONTEX (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Die meisten Menschen sind im letzten Jahr von Deutschland in Zielstaaten im Kaukasus und auf dem Balkan abgeschoben worden. Wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine "Kleine Anfrage" der Linksfraktion hervorgeht, gab es nach Georgien mit 908 Personen die meisten Abschiebungen, dahinter folgten Albanien mit 846, Nordmazedonien mit 807 und Serbien mit 778 Personen.

Insgesamt wurden fast 13.000 Abschiebungen durchgeführt, knapp 20.000 mussten abgebrochen werden. Relativ zur Einwohnerzahl gab es die meisten Abschiebungen in Verantwortung des Landes Berlin (24 je 100.000), gefolgt von Hamburg (20), NRW (17) und Hessen (16). Die wenigsten Abschiebungen führte nicht nur in absoluten Zahlen, sondern auch relativ zur Bevölkerung mit vier je 100.000 Bremen durch, auch Brandenburg (6), Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern (je 10 pro 100.000 Einwohner) hatten vergleichsweise wenige Ausweisungen zu verantworten.

Bei den Ausreisepflichtigen gab es in der Bundeshauptstadt mit über 9 Prozent einen besonders hohen Anteil von Menschen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit - kein anderes Bundesland erreichte diesen Wert. Für den Transport spielte bei Abschiebungen der Luftweg mit über 83 Prozent die wichtigste Rolle. Die meisten Personen wurden dabei über den Flughafen Frankfurt/Main abgeschoben (3.857), gefolgt von den Flughäfen Düsseldorf (1.618), München (1.568) und Berlin-Brandenburg (1.424). Die Frage nach den beteiligten Fluggesellschaften beantwortete die Bundesregierung mit Verweis auf "berechtigte Geheimhaltungsinteressen" der Unternehmen nicht öffentlich. "Eine öffentliche Benennung der Fluggesellschaften, die Rückführungsflüge anbieten, birgt die Gefahr, dass diese Unternehmen öffentlicher Kritik ausgesetzt werden und in der Folge für die Beförderung von ausreisepflichtigen Personen in die Heimatländer nicht mehr zur Verfügung stehen", heißt es in dem Papier.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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