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Brandenburg: Beamte müssen private Öko-Strom-Anlage als Nebentätigkeit anmelden

Archivmeldung vom 01.03.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.03.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Doris Oppertshäuser
Fachwerkhaus mit Solardach
Fachwerkhaus mit Solardach

Foto: Túrelio
Lizenz: CC-BY-SA-3.0-de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Brandenburger Beamte müssen sich den privaten Betrieb einer Fotovoltaik-Anlage als außerdienstliche Nebentätigkeit von ihrem Arbeitgeber genehmigen lassen. Das geht aus einem fünfseitigen Schreiben des Potsdamer Innenministeriums hervor, das derzeit sämtlichen rund 21.000 Brandenburger Lehrern zur Kenntnis gebracht wird und das der "Welt" vorliegt.

Demnach kann eine privat betriebene Solaranlage ab einer Leistung von fünf Kilowatt als "nebentätigkeitsrechtlich anzeigepflichtig" betrachtet werden. Würden allerdings mehrere Anlagen betrieben, die einzeln unter dieser Leistungsgrenze lägen, werde ebenfalls von einer Anzeigepflicht ausgegangen, insbesondere wenn Beamte durch erhöhte verwalterische Tätigkeit in Anspruch genommen würden. "Rechtstreue Polizeibeamte" hätten eine einschlägige Prüfung angestoßen, hieß es auf Nachfrage der "Welt" im Potsdamer Innenministerium dazu. So sei es zur einer einschlägigen Expertise gekommen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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