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Mittelstand fordert Nachbesserungen beim Datenschutz im Handelsregister

Archivmeldung vom 19.01.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.01.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Mary Smith
Bundesverband mittelständische Wirtschaft (BVMW)
Bundesverband mittelständische Wirtschaft (BVMW)

Lizenz: PD-Schöpfungshöhe
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Als einen ersten Schritt in die richtige Richtung begrüßt Der Mittelstand. BVMW die Änderungen der Handelsregisterverordnung durch das Bundesjustizministerium, sieht aber noch erheblichen Nachbesserungsbedarf. Markus Jerger, Vorsitzender des Verbandes, betont: "Es ist auch im Interesse der Unternehmen, dass personenbezogene Daten nun besser geschützt werden. Jedoch bleibt das grundsätzliche Problem der veröffentlichten Daten weiterhin vorhanden." Bereits im vergangenen Sommer hatte die BVMW-Kommission Internet und Digitales eine Schwärzung sensibler Daten, eine zertifizierte Anmeldung sowie einen protokollierten Zugriff auf die Daten im Handelsregister gefordert.

Mit der Digitalisierungsrichtlinie (DiRug) wurden zum 1. August 2022 alle Einträge des Handels-, Genossenschafts-, Partnerschafts- und Vereinsregistern barrierefrei zugänglich. Dies führte dazu, dass auch sensible personenbezogene Daten wie Adressen, Geburtsdaten und Unterschriften veröffentlicht wurden. Nach der Änderung des §9 der Handelsregisterverordnung durch das Bundesjustizministerium müssen seit dem 23. Dezember 2022 nur besondere gesetzlich vorgeschriebene Dokumente in das Handelsregister aufgenommen werden. Dies verhindert, dass zum Beispiel Ausweiskopien künftig im digitalen Handelsregister zu finden sind.

Der Vorsitzende der BVMW-Kommission Internet und Digitales, Nico Lüdemann, macht deutlich: "Dem Datenschutz sollte in diesem Fall eine höhere Priorität eingeräumt werden. Das Verhältnis zu den Anforderungen an Unternehmen stimmt hier nicht." Aktuell müssen Unternehmen, wenn sie bereits veröffentlichte Dokumente ändern wollen, diese über die lokalen Registergerichte neu einreichen. "Um den bürokratischen Aufwand für die Unternehmerinnen und Unternehmer nicht noch weiter zu erhöhen, sollten die Registergerichte hier von selbst tätig werden und unnötig im Register gelandete Dokumente entfernen", fordert deshalb BVMW-Chef Markus Jerger.

Quelle: BVMW (ots)

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