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Trotz Gesetzesverschärfung mehr Hundebisse in Sachsen-Anhalt

Archivmeldung vom 04.12.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.12.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Gesetze & Gesetzesbücher (Symbolbild)
Gesetze & Gesetzesbücher (Symbolbild)

Bild: Tim Reckmann / pixelio.de

Das vor fünf Jahren in Sachsen-Anhalt verschärfte Hundegesetz hat mehrere besonders gefährliche Rassen zurückgedrängt - dennoch werden heute etwas mehr Menschen gebissen als zuvor. Das berichtet die in Halle erscheinende Mitteldeutsche Zeitung (Samstagsausgabe). Der Grund dafür ist die rasante Zunahme der Hundepopulation im Land. Nach den aktuellsten vorliegenden Zahlen waren im vergangenen Jahr 145.000 Tiere registriert, ein Anstieg von 50 Prozent in nur vier Jahren. Für dieses Jahr wird ein weiteres deutliches Plus erwartet.

2020 wurden 68 Hundeangriffe auf Menschen gemeldet. 2015, im Jahr vor der Gesetzesänderung, waren es 62. Zählt man auch Angriffe auf andere Tiere und Sachschäden hinzu, stieg die Zahl der Vorfälle von 109 auf 116. Damit gibt es zwar einen leichten Anstieg. Dieser ist aber weitaus niedriger, als es die stark gewachsene Zahl der Hunde erwarten ließe.

2016 hatte der Landtag vier als besonders gefährlich geltende Rassen auf eine rote Liste gesetzt. Bullterrier, Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier und Staffordshire Bullterrier dürfen seither weder gezüchtet noch verkauft werden. Das Ergebnis: Statt 1.545 Tieren dieser Rassen im Jahr 2017 gab es zuletzt 1.289.

Aus Sicht von Innenministerin Tamara Zieschang (CDU) hat sich das Hundegesetz bewährt. "Die steigende Anzahl der in Sachsen-Anhalt registrierten Hunde spiegelt sich nicht in den geringfügig steigenden Zahlen der Biss- und sonstigen Vorfälle wieder", sagte eine Ministeriumssprecherin der Zeitung. Eine Pflicht zum Ablegen eines Hundeführerscheins für sämtliche Halter - diese Regelung gilt etwa in Niedersachsen - hält das Ministerium nicht für nötig. Es sei nicht erkennbar, dass das die Zahl der Vorfälle reduzieren würde, urteilte das Ministerium.

Quelle: Mitteldeutsche Zeitung (ots)

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