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NSU-Prozess: Münchner Gericht muss Sitzplätze für ausländische Journalisten schaffen

Archivmeldung vom 12.04.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.04.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Roben der Richter am Bundesverfassungsgericht
Roben der Richter am Bundesverfassungsgericht

Foto: UrEvilboyheber
Lizenz: CC-BY-SA-3.0-de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Das Oberlandesgericht München muss beim NSU-Prozess, der am kommenden Mittwoch beginnen soll, eine angemessene Zahl von Sitzplätzen an ausländische Journalisten vergeben. Das entschied das Bundesverfassungsgericht am Freitag in einem Eilverfahren.

Zuvor hatte die türkische Zeitung "Sabah" gegen die Platzvergabe Verfasssungsbeschwerde eingelegt. Das OLG München müsse "eine angemessene Zahl von Sitzplätzen an Vertreter von ausländischen Medien mit besonderem Bezug zu den Opfern der angeklagten Straftaten" vergeben, hieß es in der Entscheidung der Karlsruher Richter. Möglich sei demnach ein Zusatzkontingent von nicht weniger als drei Plätzen zu eröffnen, in dem nach dem Prioritätsprinzip oder etwa nach dem Losverfahren Plätze vergeben werden. Stattdessen könne das OLG die Sitzplatzvergabe oder die Akkreditierung insgesamt nach anderen Regeln gestalten, so das Bundesverfassungsgericht.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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