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228 Straftaten gegen Gerichtsvollzieher in NRW

Archivmeldung vom 08.05.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.05.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

In NRW hat es im vergangenen Jahr 228 Straftaten gegen Gerichtsvollzieher gegeben. Das geht aus einem Bericht des Landesjustizministeriums hervor, der dem "Kölner Stadt-Anzeiger" vorliegt.

Danach kam es allerdings nur zu 39 Ermittlungsverfahren, 83 Prozent der Vorgänge wurden nicht angezeigt. Der Bund der Gerichtsvollzieher kritisiert die geringe Quote: "Wir erwarten, dass unser Dienstherr alle Straftaten gegen uns zur Anzeige bringt", sagte der Landesvorsitzende Frank Neuhaus der Zeitung. Weiter heißt es: "Die Aggression und Gewaltbereitschaft gegenüber uns Gerichtsvollziehern steigt permanent".

Auch die SPD im Landtag hat für zurückhaltende Anzeigeverhalten kein Verständnis. "Mit welcher Begründung werden Körperverletzungen, Todesdrohungen oder die Ankündigung eines Amoklaufs nicht angezeigt?", fragt Sven Wolf, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der SPD im Landtag. NRW-Justizminister Peter Biesenbach (CDU) verletze als oberster Dienstvorgesetzter seine Fürsorgepflicht, wenn er sich nicht darum kümmere, dass die Straftaten gegen Gerichtsvollzieher angemessen geahndet würden. "Wir dürfen die Gerichtsvollzieher nicht mit der Bewältigung der Gewalt alleinlassen", sagte Wolf. Biesenbach wies den Vorwurf der Untätigkeit zurück. Bei den Vorgängen, die zur Anzeige gebracht wurden, sei es in einer Vielzahl der Fälle zu Verurteilungen gekommen. Nur wenige seien wegen vermeintlich geringer Schuld eingestellt worden, erklärte der Justizminister dem "Kölner Stadt-Anzeiger": "Der Schutz der Gerichtsvollzieher ist der Strafrechtspflege also offenbar ein Anliegen, wenn es Rechts- und Beweislage zulassen."

Quelle: Kölner Stadt-Anzeiger (ots)

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