Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Nachrichten Vermischtes Deutschland informiert Firmen über Anfragen im Transparenzregister

Deutschland informiert Firmen über Anfragen im Transparenzregister

Archivmeldung vom 24.02.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.02.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Mary Smith
Heribert Hirte (2014), Archivbild
Heribert Hirte (2014), Archivbild

Foto: Martin Rulsch
Lizenz: CC BY-SA 3.0 de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die deutschen Behörden informieren Firmeneigentümer seit mehr als zwei Jahren darüber, wenn Journalisten oder Aktivisten über ihre Unternehmen Erkundigungen beim Transparenzregister einholen. Laut eines Berichts des "Spiegel" haben im Jahr 2021 Firmen 247 Anträge auf Auskunft über mögliche Rechercheanfragen gestellt, in 119 Fällen haben die Behörden die Informationen tatsächlich übermittelt. 2022 waren es bereits 309 Anträge und 176 Weitergaben.

Heribert Hirte, Vorstandsmitglied von Transparency International Deutschland, sieht darin eine Gefahr für zivilgesellschaftliche Organisationen und Journalisten: "Bei Geldwäsche und ähnlichen Verdachtsanzeigen ist es ein allgemeiner Grundsatz, dass der Betroffene nicht informiert wird oder sogar gar nicht informiert werden darf." Fabio De Masi, Ex-Bundestagsabgeordneter (Linke) und Fellow bei der Bürgerbewegung Finanzwende, spricht von einer "fragwürdigen Praxis", auch weil man es zuweilen mit schwer kriminellem Milieu zu tun habe. So wurde etwa die maltesische Journalistin Daphne Caruana Galizia 2017 mit einer Autobombe in die Luft gesprengt. Der slowakische Journalist Kuciak wurde 2018 erschossen, der griechische Enthüllungsjournalist Giorgos Karaivaz 2021.

 Sie alle recherchierten zu Firmen und deren Geldströmen sowie Organisierter Kriminalität. Anfang Februar verkündete auch Luxemburg Pläne, Firmen über Recherchen zu informieren. Das Land will damit dem Beispiel Deutschlands, Österreichs und der Niederlande folgen und möglicherweise einen Schritt weitergehen: Firmeninhaber könnten bald die Berufsgruppe der anfragenden Person erfahren oder sogar deren Namen; in Litauen werden Namen sogar schon jetzt weitergegeben. Hintergrund für das Vorgehen Luxemburgs ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom November, das den öffentlichen Zugang zu Transparenzregistern nicht im Einklang mit dem Schutz personenbezogener Daten sieht. Seit der Entscheidung haben etliche Länder ihre Transparenzregister für die Öffentlichkeit geschlossen. In Deutschland können Firmeneigentümer erfahren, dass zu ihnen recherchiert wird - allerdings nicht, von wem genau.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte agrar in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige