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Kinderrechte jetzt weltweit einklagbar

Archivmeldung vom 28.02.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.02.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Kristina Schröder / Bild: bmfsj.de
Kristina Schröder / Bild: bmfsj.de

Der Kölner Kinderrechts-Experte Daniel Weidner begrüßt die heutige Unterzeichnung des Zusatzprotokolls durch Familienministerin Schröder in Genf, mit dem die Kinderrechte weltweit einklagbar werden soll: "Deutschland hat bis 2010 gebraucht, seine Vorbehalte gegen die 1989 verabschiedete UN-Kinderrechts-Konvention zurückzunehmen. Jetzt sollte die Verankerung im Grundgesetz und die Ausstattung der Kinder mit wirksamen Prozessinstrumenten zügig erfolgen!" Der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes hat bereits mehrfach die verfassungsrechtliche Verankerung der Kinderrechte gefordert, zuletzt scheiterte eine Initiative der SPD dazu im Bundestag.

Weidner, der als Kinder- und Jugendanwalt (in Deutschland seit 2009 im FamFG unter dem sperrigen Titel "Verfahrensbeistand") zusammen mit dem Frankfurter Rechtsanwalt Björn Seelbach bundesweit Kinder in Verfahren bei Familiengerichten und bis zum BGH vertritt und über Erfahrungen vor dem Bundesverfassungsgericht und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verfügt, hofft auf baldige erste Erfahrung mit dem neuen Beschwerdeverfahren in Genf, um die Entwicklung in Deutschland voranzutreiben: "Kinder benötigen mehr Informationen und leichteren Zugang zu diesen Verfahren. Sie müssen sich aktiv, unabhängig von ihren Eltern oder gegen ihren Vormund wehren und in Verfahren, zum Beispiel bei Trennungskonflikten, einschalten können. Durch eine Aufnahme ins Grundgesetz wäre der direkte Zugang zum Verfassungsgericht gegeben."

"Bislang hängen die Beiordnung vom Wohlwollen des Jugendamtes oder des Familienrichters ab, die aber oft befangen sind. Wir brauchen in Deutschland die Bezeichnung 'Kinder- und Jugendanwalt' und einen Vermittlungsservice am Kummertelefon," erklären Weidner und Seelbach, die sich unter anderem einen Namen mit der Durchsetzung der Rechte einer geistig behinderten Mutter, bei der Erziehung ihrer Kinder mitwirken zu können, und der Vertretung von Abschiebung bedrohter, russischer, zur Prostitution gezwungener Kinder gemacht haben.

"Kindeswohl ist nicht gleich Kinderwille", ergänzt Weidner. "Das von Eltern oder dem Jugendamt in Konfliktsituationen vertretene Kindeswohl entspricht nicht immer dem Willen des Kindes. Den kann der Kinder- und Jugendanwalt mit dem Kind und gegebenenfalls seinem Umfeld herausarbeiten und, notfalls bis zum EuGH oder demnächst nach Genf, vertreten."

Quelle: Björn Seelbach Rechtsanwalt (ots)

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