Masken-Prozesse: Bund zahlte bereits knapp 500 Millionen Euro
Der Bund hat für Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit der Lieferung von Corona-Schutzmasken bereits 91 Millionen Euro für Rechtsberatung ausgegeben. Das steht in der Antwort des Bundesgesundheitsministeriums auf eine Kleine Anfrage des Linken-Abgeordneten Ates Gürpinar, über die das "Redaktionsnetzwerk Deutschland" berichtet. Die bereits angefallenen Anwaltskosten liegen vermutlich noch höher.
Eine Gesamtkostenübersicht mit einer Aufschlüsselung der
Rechtsanwaltskosten nach Instanz liege "zurzeit noch nicht vor",
schreibt das Ministerium.
In den Rechtsstreitigkeiten geht es um
Schutzmasken, die der frühere Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU)
2020 pauschal zu festen Kaufpreisen beschafft hat. Viele Masken, die in
diesem "Open-House-Verfahren" angekauft wurden, erwiesen sich als
mangelhaft. Der Bund lehnte die Abnahme ab. Hersteller von Schutzmasken
verklagen den Bund daher auf insgesamt 2,3 Milliarden Euro. Viele der
Gerichtsverfahren laufen noch.
Aus der Antwort auf die Kleine
Anfrage geht hervor, dass der Bund bisher 390 Millionen Euro an
Hersteller gezahlt hat, mit denen insgesamt 120 Vergleiche oder
Klarstellungsvereinbarungen geschlossen wurden. Gewonnen hat der Bund
bisher sechs Verfahren mit einem Streitwert von rund 4,7 Millionen Euro.
Rechtskräftig verloren wurden zwei Prozesse, der Bund zahlte
Schadensersatz in Höhe von 110.000 Euro.
Die Bundestagsfraktionen
von Linken und Grünen versuchen, Abgeordnete der Koalition zur
Zustimmung zu einem Masken-Untersuchungsausschuss zu bewegen. Gürpinar
sagte dazu: "2,3 Milliarden Euro an Streitwert sind offen. Da kann man
nicht einfach zur Tagesordnung übergehen."
Quelle: dts Nachrichtenagentur