Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Nachrichten Vermischtes Gewässer im Garten sind schön, aber für Kleinkinder gefährlich

Gewässer im Garten sind schön, aber für Kleinkinder gefährlich

Archivmeldung vom 02.07.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.07.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Rotus / pixelio.de
Bild: Rotus / pixelio.de

So schön ein Garten mit Teich, Bachlauf oder Pool auch ist - Gewässer bergen besonders für Kleinkinder lebensbedrohliche Gefahren. Bereits flache Pfützen und Rinnsale können zu schweren Hirnschäden oder zum Tod führen, wenn Kleinkinder hineinstürzen. Der Grund dafür ist, dass viele Kleinkinder in solchen Situationen ihren Kopf nicht heben können, in Panik geraten und das Bewusstsein verlieren.

Nicht nur Erziehungsberechtigte und Betreuer sind zur Achtsamkeit aufgerufen. Auch Eigentümer sollten ihre Gartengewässer kindersicher gestalten. Bei einem Unfall können sie ansonsten zur Rechenschaft gezogen werden.

Sicherungspflicht von Gartengewässern

Laut Bundesgerichtshof muss jeder Grundstückseigentümer wirksame und auf Dauer angelegte Schutzmaßnahmen ergreifen, um Kinder als Folge ihrer Unerfahrenheit vor Unfällen zu schützen. Ob eine Sicherungspflicht der Gartengewässer angezeigt ist, hängt aber vom Einzelfall ab. So ist beispielsweise vom Eigentümer zu klären, ob kleine Kinder in der Nachbarschaft wohnen oder aber zu Besuch kommen. Vor allem sollten mit angrenzenden Nachbarn konkrete Absprachen zur Umzäunung des Gewässers beziehungsweise der Gartengrenze festgelegt werden.

Wassergewöhnungskurse als alternative Sicherheitsvorkehrung

Auf Kinder wirkt Wasser grundsätzlich anziehend und faszinierend. Entsprechend sollten sie selbst in der Umgebung von flachen Gewässern nie aus den Augen gelassen werden. Als zusätzliche und alternative Sicherheitsvorkehrung können Eltern gemeinsam mit ihrem Nachwuchs spezielle Wassergewöhnungskurse besuchen. Noch bevor sie richtig schwimmen können, lernen Kinder dort frühzeitig wichtige Bewegungen und lebensrettendes Verhalten im Wasser.

Unfallversicherung tritt im Ernstfall ein

"Ertrinkungsunfälle geschehen leider auch bei den wachsamsten Eltern. Denn auch Umzäunungen gewähren keinen hundertprozentigen Schutz vor Unfällen im Wasser", so Jens Lison, Vorstand der Zurich Versicherung. "Für den Ernstfall wichtig ist in jedem Fall eine private Kinderunfallversicherung. Sie sorgt bei bleibenden Schäden mit einer Kapitalsumme oder Rente für eine lebenslange finanzielle Absicherung des Kindes."

Quelle: Zurich Gruppe Deutschland

Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte sofia in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige