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Dresdner Ermittlungen gegen Nazi-Gegner eingestellt

Archivmeldung vom 13.07.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.07.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: berlin-pics  / pixelio.de
Bild: berlin-pics / pixelio.de

Die Dresdener Staatsanwaltschaft hat alle Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Bildung einer kriminellen Vereinigung gegen Unterstützer des Bündnisses »Dresden nazifrei« mangels Tatverdachts eingestellt. Entsprechende Informationen bestätigte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Alexander Keller gegenüber der Zeitung "neues deutschland".

Nachdem am 19. Februar 2011 tausende Bürger mit Sitzblockaden einen Naziaufmarsch in Dresden verhindert hatten, stürmte ein Sondereinsatzkommando der Polizei am Abend das Dresdner »Haus der Begegnung« und nahm rund 20 Personen in Gewahrsam. Gegen sie wurde seither nach Paragraf 129 (Bildung einer kriminellen Vereinigung) ermittelt. Durchsucht wurden u.a. Räume des Bündnisses »Dresden nazifrei«, der Linkspartei und einer Jugendinitiative sowie ein Anwaltsbüro. Das Landgericht Dresden erklärte die Durchsuchung später für rechtswidrig. Der Berliner Rechtsanwalt Martin Henselmann sagte gegenüber »nd«, von Anfang an habe es keinen konkreten Hinweis auf einen Tatverdacht gegeben. Henselmann erhebt schwere Vorwürfe gegen die sächsischen Behörden. Sie hätten die Verfahren in die Länge gezogen, um mit verdeckten Ermittlungsmaßnahmen Informationen über linke Zusammenhänge zu sammeln.

Quelle: Neues Deutschland (ots)

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