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Rollerfahrer ohne Führerschein, aber mit Haftbefehl

Archivmeldung vom 12.07.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.07.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Tim Reckmann / pixelio.de
Bild: Tim Reckmann / pixelio.de

Am 11.07.2016 wird um 18.55 Uhr in Westerstede im Rahmen einer mittels Lasermessgerät durchgeführten polizeilichen Geschwindigkeitsüberwachung ein 41-jähriger Rollerfahrer angehalten, der einen Fuß- und Radweg mit 47 km/h befährt.

Im Verlaufe der Kontrolle stellt sich heraus, dass der Fahrer nicht im Besitz einer erforderlichen Fahrerlaubnis ist und keine Versicherung für das genutzte Fahrzeug vorliegt. Des Weiteren besteht gegen ihn ein Haftbefehl wegen schwerer Körperverletzung aus dem Jahr 2008. Eigenen Angaben zufolge hielt sich der Rollerfahrer zuletzt einige Jahre in seinem Heimatland Polen auf und verbüßte dort eine Haftstrafe. Er wurde am Messort festgenommen und am 12.07.2016 einem Richter vorgeführt. Dieser setzte den Haftbefehl gegen Erteilung von Meldeauflagen außer Vollzug. Nun wird wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und einem Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz ermittelt.

Quelle: Polizeiinspektion Oldenburg - Stadt / Ammerland (ots)

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