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Wenn Mietwagenfahrer kriminell handeln

Archivmeldung vom 29.07.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.07.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Egal ob man mit dem eigenen Auto oder mit dem Mietwagen unterwegs ist - an Gesetze sollte sich natürlich jeder halten. Dass das nicht immer der Fall ist, zeigt die hohe Anzahl an Polizeiberichten zu Verkehrsvergehen. Wie sich einige Mietwagenfahrer in der Vergangenheit strafbar gemacht haben, hat billiger-mietwagen.de zusammengestellt.

Bekiffter Fahrer verursacht Blechschaden:

Ein 21-Jähriger hat in Kassel in berauschtem Zustand mit dem Mietwagen zwei parkende Autos gerammt und Fahrerflucht begangen. Offensichtlich dachte er, dass ihn die schnelle Rückgabe des Wagens vor einer Strafe schützt. Die erheblichen Schäden am Auto begründete der Fahrer mit einer Kollision mit einer Mülltonne. Das nahm ihm der Autovermieter nicht ab und rief die Polizei, die den Fahrer auf Drogen testete und THC feststellte. Den Führerschein musste der 21-Jährige abgeben und sich wegen Fahrerflucht und Gefährdung des Straßenverkehrs verantworten.

Tankbetrug mit gestohlenem Mietwagen:

Gleich drei Straftaten auf einmal hat ein 25-Jähriger begangen: Zunächst klaute er in Belgien einen Mietwagen, anschließend tankte er zweimal an unterschiedlichen Orten ohne zu bezahlen und als Krönung besaß er noch nicht einmal einen Führerschein. Der Mietwagen wurde von der Polizei sichergestellt.

Waffe im Mietwagen vergessen:

Der Wagenpfleger einer Autovermietung in Freiburg fand kurz nach der Rückgabe eines Fahrzeugs eine schussbereite Kleinkaliberpistole in der Tasche der Rückenlehne am Fahrersitz. Der Besitzer bekam von den herbeigerufenen Polizisten eine Anzeige wegen Verstoß gegen das Waffengesetz.

Quelle: billiger-mietwagen.de (ots)

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