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Loveparade-Prozess: Opferanwälte befürchten Einstellung des Verfahrens

Archivmeldung vom 27.09.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.09.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Love Parade 2010, Aufgang zur Rampe, links Treppe. Bild: Beademung at de.wikipedia
Love Parade 2010, Aufgang zur Rampe, links Treppe. Bild: Beademung at de.wikipedia

Zwölf Opferanwälte im Prozess um die tödliche Loveparade-Katastrophe in Duisburg befürchten, dass das Mammutverfahren Anfang nächsten Jahres eingestellt wird. Das Gericht habe für Anfang 2019 ein Rechtsgespräch angekündigt, um "das Verfahren im Konsens zu erledigen", schreiben die Nebenklagevertreter in einem Brandbrief an NRW-Justizminister Peter Biesenbach (CDU), der dem "Kölner Stadt-Anzeiger" vorliegt.

Sie bitten Biesenbach um Unterstützung. Die Opferanwälte befürchten, dass die Verfahren gegen die zehn Angeklagten zu den Akten gelegt werden sollen - im Höchstfall gegen die Zahlung einer Geldauflage, schreibt die Zeitung. Äußerungen der Ankläger ließen den Schluss zu, "dass die Staatsanwaltschaft offenbar bereit ist, den vom Gericht aufgezeigten Weg hin zur Verfahrenseinstellung mitzugehen", heißt es in dem fünfseitigen Schreiben an den Minister weiter. "Eine solche Auffassung ist grundfalsch und rational nicht nachvollziehbar."

Das Justizministerium äußerte sich am Mittwoch nicht zu dem Brief. Man wolle dem Antwortschreiben des Ministers nicht vorgreifen, hieß es. Matthias Breidenstein, Sprecher des Duisburger Landgerichts, bestätigte, dass die zuständige Strafkammer "am Anfang des nächsten Jahres ein Rechtsgespräch führen möchte". Er machte zugleich aber klar, dass an dieser Zusammenkunft neben dem Gericht die Staatsanwaltschaft, die Verteidiger und die Nebenklagevertreter teilnehmen würden. Das Treffen diene auch dazu, alle "Ansichten darüber auszutauschen, wie das Verfahren fortgeführt werden soll".

Quelle: Kölner Stadt-Anzeiger (ots)

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