Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Nachrichten Vermischtes Deutsche Polizeigewerkschaft will 50-Millionen-Forderung an DFB und DFL erhöhen und auch Konzertveranstalter einbeziehen

Deutsche Polizeigewerkschaft will 50-Millionen-Forderung an DFB und DFL erhöhen und auch Konzertveranstalter einbeziehen

Archivmeldung vom 28.03.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.03.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Wenn die umstrittene 50+1 Regel in der Fußballbundesliga fällt und private Investoren die Mehrheit an Vereinen übernehmen können, will die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) ihre Forderung nach einer finanziellen Beteiligung von DFB und DFL an den Kosten für die Polizeieinsätze noch erhöhen.

"Wenn jetzt auch noch Geldgeber in größerem Ausmaße kommen, dann wird diese Diskussion eigentlich noch beflügelt. Und wir müssen uns überlegen, ob wir dann mit 50 Millionen wirklich noch richtig liegen", sagte der Vorsitzende Rainer Wendt gegenüber dem WDR-Magazin "sport inside"   (Sendetermin: Montag, 30.03.09, 22:45 Uhr).

Bisher werden die jährlichen Kosten von rund 100 Millionen Euro für die Polizeieinsätze bei den vom DFB und der DFL ausgerichteten Spielen von den Ländern getragen. DFB und DFL lehnen eine Beteiligung u. a. mit Hinweis auf den gesetzlichen Auftrag der Polizei und die Benachteiligung gegenüber den Veranstaltern von Popkonzerten und ähnlichen kommerziellen Veranstaltungen bisher ab. Deshalb will die   Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) ihre Forderungen auch auf andere Veranstalter ausweiten, die Polizeischutz benötigen. "Wir haben ja auch nicht allein den Fußball im Visier. Sondern überall dort, wo sehr viel Geld verdient wird und ein hoher Polizeieinsatz erforderlich ist, muss man natürlich auch darüber nachdenken, diese Gewinne in besonderer Weise zu belasten durch eine Gebühr für den Polizeieinsatz", so Wendt bei "sport inside".

Der Kölner Staatsrechtler Prof. Dr. Wolfram Höfling hält die Aufnahme von entsprechenden Gebühren in die Gebührenkataloge der Länder rechtlich für möglich. "Das ist eher eine rechtspolitische Frage. Nicht ob man es wirklich kann. Daran kann eigentlich kein Zweifel bestehen. Sondern ob man es wirklich will",  erklärte Höfling gegenüber "sport inside". Die Gebührenkataloge der Länder Sachsen und Bremen ließen dies bereits zu, aber auf die Erhebung werde verzichtet.

In der Premier League und in einigen Kantonen der Schweiz müssen die Fußballclubs nach Informationen von "sport inside" bei Polizeieinsätzen im Zusammenhang mit ihren Spielen schon jetzt für einen Teil der Kosten aufkommen.

Quelle: WDR

Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte beeilt in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige