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Neuer 5er-BMW für Tebartz-van Elst

Archivmeldung vom 29.03.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.03.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Doris Oppertshäuser
Franz-Peter Tebartz-van Elst (2008)
Franz-Peter Tebartz-van Elst (2008)

Foto: Moguntiner
Lizenz: CC-BY-SA-3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Im Bistum Limburg sieht sich der Apostolische Administrator Manfred Grothe wenige Tage nach dem Rücktritt des früheren Bischofs Franz-Peter Tebartz-van Elst mit neuen Problemen konfrontiert. Wie der "Kölner Stadt-Anzeiger" berichtet, wurde für Tebartz ohne Wissen der Bistumsleitung noch im Januar - damals war der Bischof bereits seit zwei Monaten vom Papst mit einer Auszeit belegt und damit von der Bistumsleitung entbunden - ein neuer Dienstwagen bestellt.

Der 5er-BMW mit Sonderausstattung der Oberklasse soll voraussichtlich im Mai ausgeliefert werden. Weder der damalige Generalvikar Wolfgang Rösch, der an Tebartz' Stelle das Bistum leitete, noch die Finanzverwaltung hätten von diesem Vorgang gewusst, sagte Bistumssprecher Stefan Schnelle der Zeitung. Erst durch die Anfrage des "Kölner Stadt-Anzeiger" hätten sie Grothe und Rösch davon erfahren. Offenbar liege dem Auftrag ein Leasingvertrag zugrunde, der in jährlichem Turnus zu erneuern war. "Wir wissen aber bislang nicht exakt, welcher Vertrag der jüngsten Bestellung zugrunde lag und wer ihn unterschrieben hat", so Schnelle.

Wie Schnelle auf Anfrage weiter sagte, suchen Grothe und sein Ständiger Vertreter, der bisherige Generalvikar Wolfgang Rösch, auch nach einer "transparenten, nachvollziehbaren Lösung" für die künftige Besoldung Tebartz-van Elsts, der als emeritierter Bischof - wie jeder Geistliche im Dienst des Bistums - einen Anspruch auf Versorgung habe. Wie der "Kölner Stadt-Anzeiger" berichtet, stehen in Limburg dem Bischof monatliche Bezüge in Höhe von fast 9400 Euro zu. Der exakte Betrag von 9383,32 Euro ergibt sich aus der Besoldungsgruppe B8 für Beamte in der neuesten Fassung des "Gesetz- und Verordnungsblatts für das Land Hessen" vom Dezember 2013. Schnelle trat Medienberichten entgegen, wonach Tebartz drei Jahre lang ein Übergangsgeld beziehen wird. Darüber sei von der Bistumsleitung noch nicht entschieden worden. Es werde "keine Sonderlösungen" für den früheren Bischof geben, betonte Schnelle, "und schon gar nicht so lang".

Quelle: Kölner Stadt-Anzeiger (ots)

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