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Grünen-Politiker wirft Polizeigewerkschaft Aufruf zum Verfassungsbruch vor

Archivmeldung vom 14.06.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.06.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Jan Philipp Albrecht, MdEP auf der netz:regeln-Veranstaltung der Heinrich-Böll-Stiftung im Oktober 2010
Jan Philipp Albrecht, MdEP auf der netz:regeln-Veranstaltung der Heinrich-Böll-Stiftung im Oktober 2010

Foto: Mathias Schindler
Lizenz: CC-BY-SA-3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

In der Debatte um Konsequenzen aus der Datenüberwachung durch den US-Geheimdienst NSA hat der Grünen-Europaabgeordnete Jan Philipp Albrecht den Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt, scharf angegriffen. Wendt hatte jüngst dafür plädiert, die massenhafte Überwachung von Bürgern durch die NSA zum Vorbild für Deutschland und Europa zu nehmen. "Damit leistet er dem freiheitlichen Rechtsstaat einen Bärendienst und ruft praktisch zum Verfassungsbruch auf", so Albrecht gegenüber dem "Handelsblatt".

"Die anlasslose Ansammlung personenbezogener Daten gefährdet die Demokratie und lenkt von den eigentlichen Herausforderungen in der Sicherheitspolitik ab." Albrecht ist Berichterstatter des Europäischen Parlaments für die geplante EU-Datenschutzverordnung und ein Datenschutz-Rahmenabkommen mit den USA. Wendt hofft, "dass wir uns in Deutschland nicht länger auf unser Glück verlassen, sondern der Bevölkerung klipp und klar sagen, was zur Verbesserung polizeilicher Analysekompetenz nötig ist". Das "wertvollste" Bürgerrecht sei immer noch der Schutz vor Terror und Kriminalität. Er nahm Präsident Barack Obama in Schutz, der die Internetüberwachung als einen Teil der Terrorbekämpfung rechtfertigte. "Diese Politik wünschte ich mir auch in Deutschland und Europa", sagte Wendt. Albrecht betonte, dass "der Schutz vor Terror und Kriminalität" weder im Grundgesetz noch in der Grundrechtecharta der Europäischen Union als Bürgerrecht festgeschrieben sei. "Es ist Aufgabe des Staates, die Sicherheit und eine effektive Kriminalitätsbekämpfung zu garantieren, aber es ist kein eigenständiges Bürgerrecht, das etwa in der Abwägung mit anderen oder gar – wie Herr Wendt offenbar meint – über den anderen Grundrechten stünde." Was in Deutschland und der Europäischen Union normiert sei, sei das Grundrecht auf Datenschutz und Privatsphäre. "Jeder Eingriff in dieses Grundrecht muss im konkreten Fall gerechtfertigt und verhältnismäßig sein", so Albrecht.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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