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Richter wollen Schwarzfahren aus dem Strafgesetzbuch streichen

Archivmeldung vom 26.02.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.02.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Petra Schmidt / pixelio.de
Bild: Petra Schmidt / pixelio.de

Bus- und Bahnfahren ohne Fahrschein soll als Delikt aus dem Strafgesetzbuch gestrichen werden. Das fordert der Bund der Richter und Staatsanwälte in Sachsen-Anhalt. Um Schwarzfahrer zu bestrafen, reiche die Einstufung als Ordnungswidrigkeit, erklärte Landesvorsitzender Markus Niester der in Halle erscheinenden Mitteldeutschen Zeitung.

Er begründet die Forderung vor allem mit dem technischen Wandel. "Früher hat sich der Schwarzfahrer in die Straßenbahn geschlichen und vor dem Schaffner versteckt. Dazu brauchte es kriminelle Energie", sagte Niester. "Heute setzen die Verkehrsbetriebe auf Automaten, Kontrollen gibt es kaum. Der Unrechtsgehalt ist beim Schwarzfahren nicht mehr so hoch wie früher."

Quelle: Mitteldeutsche Zeitung (ots)

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