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Fall Yangjie Li: Mögliches juristisches Nachspiel kann nach Vorlage des Urteils beginnen

Archivmeldung vom 15.11.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.11.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Noch vor Weihnachten dürfte sich abzeichnen, was der nächste Schritt im Verfahren um den Tod der chinesischen Studentin Yangjie Li ist. Das berichtet die in Halle erscheinende Mitteldeutsche Zeitung.

"Das ganze Urteil liegt inzwischen schriftlich vor", bestätigte der Präsident des Landgerichtes in Dessau-Roßlau, Frank Straube, am Dienstag auf Anfrage. Ab Zustellung des schriftlichen Urteils bleiben den Prozessbeteiligten zunächst vier Wochen. In dieser Zeit müssen sie ihre vor mehr als drei Monaten angekündigte Revision begründen. Sowohl die Staatsanwalt und die Nebenklage, die die Angehörigen von Yangjie Li vertritt, als auch die Verteidigung wollen diese gesetzlich eingeräumte Chance auf Überprüfung durch den Bundesgerichtshof nutzen.

Yangjie Li war im Mai 2016 in der Dessauer City ums Leben gekommen, nachdem sie in eine Wohnung gelockt, dort mehrfach sexuell missbraucht und dabei auf das Schwerste verletzt worden war. Der Hauptangeklagte Sebastian F. muss nach dem Urteil vom 4. August wegen Mordes und Vergewaltigung lebenslang hinter Gitter. Bei ihm stellte das Gericht zudem eine besondere Schwere der Schuld fest. Er muss also mindestens 15 Jahre in Haft bleiben. Xenia I., Mitangeklagte und Ex-Freundin, erhielt wegen sexueller Nötigung in besonders schwerem Fall eine Jugendstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten. Beide müssen etwa 60 000 Euro Schmerzensgeld an die Hinterbliebenen zahlen. Polizistensohn Sebastian F. trägt zudem noch die Kosten des Verfahrens.

Quelle: Mitteldeutsche Zeitung (ots)

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