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Anklage gegen Osnabrücker "Doktormacher"

Archivmeldung vom 15.07.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.07.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: berlin-pics / pixelio.de
Bild: berlin-pics / pixelio.de

Die Staatsanwaltschaft Osnabrück hat Anklage gegen einen Geschäftsmann erhoben, der über Jahre hinweg Hunderte falscher Doktortitel verkauft haben soll. Dem Mann wird nach Angaben des Sprechers der Staatsanwaltschaft, Volker Brandt, vorgeworfen, dabei Steuern in Höhe von 1,8 Millionen Euro hinterzogen zu haben. Nach Recherchen des Radioprogramms NDR Info und der Neuen Osnabrücker Zeitung (NOZ) hatte der Geschäftsmann Ehrendoktortitel einer frei erfundenen Hochschule namens "Yorkshire University" sowie gefälschte Doktorurkunden der Technischen Universität Warschau angeboten.

In Faxen und über das Internet hatte sich der 65-jährige Osnabrücker vor allem an Selbstständige gewandt und die Titel zu Preisen bis zu knapp 15.000 Euro verkauft. Dabei bediente er sich offenbar eines komplexen Firmengeflechts in Steueroasen. "Die kriminelle Energie, die beim Verschieben des Geldes nach jetziger Aktenlage da ist, ist recht beeindruckend, weil es doch einigen Aufwand bedeutet, in der Schweiz und Panama Firmen zu gründen und diese Firmengründungen zu verschleiern und Geldbewegungen zu tarnen", so Volker Brandt. In den Jahren 2003 bis 2010 sollen auf einem Konto des Mannes demnach insgesamt 5,6 Millionen Euro eingegangen sein. Dass er nun wegen Steuerhinterziehung angeklagt wird, liegt nach Angaben der Staatsanwaltschaft daran, dass auf Beihilfe zum Führen falscher Titel deutlich niedrigere Strafen stehen, zudem ist sie schwerer nachzuweisen. Der Geschäftsmann und sein Anwalt reagierten nicht auf Anfragen von NDR Info und NOZ.

Die Staatsanwaltschaft Osnabrück hatte nach eigenen Angaben gegen Käufer falscher Titel 70 Verfahren wegen Titelmissbrauchs eingeleitet und an andere Staatsanwaltschaften weitergegeben. Dies habe jedoch nur zu wenigen Verurteilungen geführt. So wurde im März 2015 ein Zahnarzt vom Landgericht Hannover zu 50.000 Euro Geldstrafe verurteilt, weil er einen Ehrendoktortitel der "Yorkshire University" geführt hatte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Ein Wiener Uhrmacher hat nach einer Anfrage von NDR Info zur Herkunft seines "Dr. h.c." seinen Titel erst vor wenigen Tagen von seiner Internetseite entfernt.

Quelle: NDR Norddeutscher Rundfunk (ots)

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