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1. Quartal 2014: Betreuungsgeld für knapp 146 000 Kinder

Archivmeldung vom 10.06.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.06.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Behördenschild des StatistischesnBundesamtes. Bild: Kandschwar / wikipedia.org
Behördenschild des StatistischesnBundesamtes. Bild: Kandschwar / wikipedia.org

Im ersten Quartal 2014 wurden 145 769 laufende Bezüge von Betreuungsgeld gemeldet. Wie das Statistische Bundesamt in Wiesbaden (Destatis) mitteilt, zeigen dies die Ergebnisse der Statistik zum Betreuungsgeld, die die tatsächlichen Leistungsbezüge im betrachteten Zeitraum erfasst.

Seit dem 1. August 2013 haben Eltern Anspruch auf Betreuungsgeld, wenn sie für ihr Kind keine frühkindliche Förderung in öffentlich geförderten Tageseinrichtungen oder in öffentlich geförderter Kindertagespflege in Anspruch nehmen. Das Betreuungsgeld von derzeit 100 Euro monatlich erhalten Eltern von Kindern, die nach dem 31. Juli 2012 geboren wurden. Gezahlt wird grundsätzlich vom 15. Lebensmonat des Kindes an für 22 Lebensmonate. Wenn Eltern die ihnen maximal zustehenden 14 Elterngeldmonate schon vor dem 15. Lebensmonat des Kindes verbraucht haben, weil sie die Elternzeit ganz oder teilweise gleichzeitig in Anspruch genommen haben (Parallelbezug), kann das Betreuungsgeld ausnahmsweise auch schon vor dem 15. Lebensmonat bezogen werden. Bei Geschwistern mit gleichen Voraussetzungen, also beispielsweise bei Zwillingen, begründet jedes Kind einen gesonderten Anspruch.

Das Betreuungsgeld wurde hauptsächlich von Müttern bezogen (rund 95 %), obwohl es bei Elternpaaren nicht darauf ankommt, wer Antragsteller ist. Im Ländervergleich fällt die Geschlechterverteilung unterschiedlich aus, wobei es in Bremen mit fast 10 % den mit Abstand höchsten Anteil an männlichen Beziehern gab.

Im früheren Bundesgebiet haben vier von fünf Leistungsbeziehenden den Antrag auf Betreuungsgeld für den maximal möglichen Bezugszeitraum von 22 Monaten gestellt; in den neuen Ländern (einschließlich Berlin) planen das nur zwei von fünf. Die voraussichtliche Bezugsdauer ist dementsprechend in den neuen Ländern mit durchschnittlich 13,5 Monaten deutlich kürzer als im früheren Bundesgebiet (19,6 Monate).

14 % der Beziehenden besaßen nicht die deutsche Staatsbürgerschaft. Gut die Hälfte (51 %) der Kinder, für die Betreuungsgeld bezogen wurde, waren das einzige Kind im Haushalt. In gut einem Drittel der Fälle (34 %) war noch ein weiteres Kind vorhanden. Nur 15 % der Kinder lebten mit zwei oder mehr Geschwistern zusammen.

Quelle: Statistisches Bundesamt (ots)

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